02.09.2024 - 15.9 Festlegung von Erheblichkeitsgrenzen für die Er...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Lüdemann beantwortet die Frage von Herrn Rappen „Warum die Erheblichkeitsgrenzen für 2023 und 2024 notwendig seien?

Der Rückstand zum Kernhaushalt sei immer noch groß, daher würde man gerne bis zum Jahresabschluss 2024 weiterhin die Erheblichkeitsgrenzen bei 50.000 EUR belassen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

0

0