02.09.2024 - 15.18 Sanierung Sportplatz Hainstraße sicherstellen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15.18
- Zusätze:
- Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke
- Datum:
- Mo, 02.09.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Wortprotokoll
Ein Vertreter des HSG Universität Greifswald e. V. (HSG) spricht zur Sanierung des Sportplatzes in der Hainstraße:
2019 sei beschlossen worden, den Sportplatz in der Hainstraße zu sanieren, hier seien vom Land und auch von der UHGW Fördergelder eingeworben worden. Der damalige Kostenplan habe sich auf 635.000 EUR belaufen, 363.000 EUR seien vom Land MV und 218.000 EUR seien von der UHGW zugesagt worden. Es seien Mehrkosten entstanden, auch durch den Wechsel des Architekten und der Neubewertung des neuen Architekten. Bei der Ausschreibung seien weitere Kosten entstanden, da das Angebot nach der Ausschreibung deutlich höher gewesen sei, als vom Architekten veranschlagt. Jetzt seien ca. 70.000 EUR aufgelaufen, die der HSG nicht mehr finanzieren könnte. 125.000 EUR seien derzeit durch den Verein nicht gedeckt. Es gäbe kein schlüssiges Konzept diese Gelder aufzubringen.
Der Wunsch an die UHGW sei eine Unterstützung in Höhe von 60.000 EUR im Haushaltsjahr 2025.
Sollte der HSG mit dem Projekt scheitern, seien die Fördergelder zurückzuzahlen.
Die Sportstätte sei aktuell nicht nutzbar, sollte die Sanierung scheitern, müsse die Sportstätte an die UHGW zurückgeben werden.
Auf Nachfrage des Herrn Al-Khouri erklärt der HSG, dass der Restbetrag durch den HSG aufgebracht würde.
Herr Dr. Fassbinder schlägt vor, den Betrag von 60.000 EUR über den Posten „Investive Sportförderung“ im Haushalt 2025 aufzunehmen.
Herr Dr. Kerath bringt die Vorlage „Sanierung Sportplatz Hainstraße sicherstellen“ (BV-P-ö/08/0078) ein.
Herr Dr. Valentin wirft ein, dass der HSG insolvent gehe, wenn diese Maßnahme nicht durchgeführt werden würde.
Der HSG versichert, dass dies nicht der Fall sei.
Der Vertreter des HSG erklärt, dass der gesamte Platz, ca. 10.000 qm Rasenfläche, saniert werde und ein Ballfangzaun aufgestellt werden solle.
Herr Dr. Valentin fragt, ob der HSG laut Pachtvertrag zur Sanierung verpflichtet sei.
Der HSG erläutert, dass keine Pflicht zur Sanierung bestehe. Eine Instandhaltung sei nicht mehr sinnvoll, da sich der Platz in einem Zustand befände, in dem eine Sanierung notwendig sei.
Herr Dr. Fassbinder erklärt auf Nachfrage von Herrn Dr. Valentin, dieses Konzept bestehe seit den 90er Jahren, es sei damals beschlossen worden. Die UHGW habe eine Reihe von Flächen an Vereine verpachtet, da sich die UHGW nicht in der Lage sah, die Flächen finanziell zu unterhalten. Die Vereine hätten die Verpflichtungen übernommen, diese Flächen zu unterhalten. Das sei jedoch mit der Zeit immer schwerer für die Vereine geworden, daraus resultiert der Fördertopf „Investive Sportförderung“. Ein weiterer Vorteil für die Vereine sei, die Möglichkeit Mittel durch den Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern generieren zu können.
Herr Krüger merkt an, dass die Gesamtinvestitionskosten bei über 1 Mio. EUR lägen. Nur Sportvereine mit Pachtverträgen von mindestens 30 Jahren Laufzeit hätten die Möglichkeit, beim Landessportbund M-V Gelder für Investitionen beantragen zu können.
Wichtig wäre auch, wieviel Geld die HSG Sektion Baseball auf diesem Platz investiere.
HSG: Die Sektion werde ca. 50.000 EUR investieren. Dann kämen noch einmal 65.000 EUR zu Lasten des gesamten HSG Universität Greifswald e. V. dazu.
Der HSG benennt auf Nachfrage von Herrn Krüger die Gesamtinvestitionskosten auf ca. 830.000 EUR netto.
Herr Rappen schlägt vor, den Beschlusstext zu konkretisieren. Außerdem möchte er wissen, ob die Mittel der Förderzusage der UHGW noch zur Verfügung stehen würden.
Herr Hollandt erklärt, dass die Mittel im kommenden Jahr neu beantragt werden müssten und empfiehlt, die Mittel noch in diesem Jahr abzurufen.
Bezüglich des Vorschlags des Herrn Jaap, für den HSG mehr Geld zur Verfügung zu stellen, erklärt Herr Dr. Fassbinder, dass dies in der Haushaltsdebatte erörtert werden könne. Dabei sei zu bedenken, dass dann an anderen Stellen gestrichen werden müsse.
Herr Evers betont, dass bei einem Antrag auf 60.000 EUR, der Betrag nicht erhöht werden sollte.
Herr Dr. Kerath formuliert die Anpassung der Vorlage: „bis zu 90 % und mindestens 60.000 EUR“