02.09.2024 - 14.6 Gendern unterbinden!

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Wisnewski merkt an, dass die beide Vorlagen zum Gendern nicht im zuständigen Ausschuss eingebracht wurden.

 

Frau Schwenke antwortet, dass sich dies in Zukunft ändern wird. Die Vorsitzende erhält die gesamte Vorlagenliste und bestimmt die Vorlagen für den Ausschuss.

 

Herr Winter nimmt den Hinweis zur Kenntnis und bringt die Vorlage ein. Die Kosten für die Verwaltung sollen wegfallen und in andere Projekte investiert werden. Gendern ist kein Bestandteil des Dudens und hat Bewertungsnachteile für Schüler und Studenten, die nicht gendern möchten.

 

Frau Horn merkt an, dass gendern ein deutsches Thema ist. Der Duden gibt nicht vor, wie man schreibt, sondern beschreibt, wie die Sprache momentan ist. Der Rat der deutschen Rechtschreibung bietet einen Leitfaden, wie Verwaltungen korrekt gendern können.

 

Herr Barsch möchte wissen, wie die aktuelle Situation in der Verwaltung aussieht. Gibt es einen Fall, in dem ein Beschäftigter nicht gendert hat und Konsequenzen erfahren hat. Schüler und Studenten, die Aufsätze gendern, erfahren in Sachsen Konsequenzen. Gendern ist eine Möglichkeit und kein Muss.

Herr Winter antwortet, es sollte keine Regel werden. Die E-Mails, die Sie erhalten, sind gendert.

Die Schüler und Studenten sollen nicht benachteiligt werden, wenn in den Arbeiten das gendern gefordert wird. Das Gendern sollte nicht in öffentlichen Einrichtungen stattfinden.

 

Frau Gatzke antwortet, dass es in der Verwaltung einen Leitfaden gibt, eine freiwillige Geschichte ist und Konsequenzen sind nicht bekannt.

Die deutsche Sprache eine wunderbare, aber auch komplexe Sprache ist. In der Gendersprache gibt es klare Regeln, die nachvollziehbar sind. Für Menschen, die die deutsche Sprache erlernen, ist dies eine wertvolle Erfahrung.

 

Frau Horn geht auf die Antwort von Herrn Winter ein, dass es keinerlei Sanktionierungen an der Universität bei Nichteinhaltung gibt. Es handelt sich lediglich um die Festlegungen für offizielle Dokumente bei Veröffentlichungen der Universität.

 

Herr Hollandt entnimmt der Vorlage, dass die Mitarbeitenden der Verwaltung verpflichtet werden, im mündlichen wie im Schriftlichen zu sprechen. Im Schriftverkehr sind die Argumente schlüssig, im mündlichen nicht. Der Rat der deutschen Rechtschreibung lehnt ausschließlich Sonderzeichen im Wortinneren ab. Der Rat stimmt dem Gendern im Rahmen von Doppelnennungen zu. Die passenden Verkürzungen sind gendern und zulässig. Die Beschäftigten der Stadtverwaltung haben den Leitfaden zur Kenntnis genommen, einige setzten ihn um, andere nicht.

 

Herr Winter antwortet, es geht um das orthografische und akustische Problem des „Innen“, womit viele ein Problem haben. Es sollen keine mündlichen Sprachverbote geben, sondern Normen und Regeln festgelegt werden.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

7

1

 

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001713&TOLFDNR=1022649&selfaction=print