04.09.2024 - 14.3 Abschaffung der Übernachtungssteuer
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14.3
- Zusätze:
- Bürgerschaftsfraktion Christlich Demokratische Konservative-IBG-AdbM, interfraktionell angestrebt neue Version vom 02.09.2024 - finanzielle Auswirkungen angepasst
- Datum:
- Mi, 04.09.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Wortprotokoll
Herr Ziola betont die negativen Auswirkungen auf die Übernachtungszahlen und den bürokratischen Aufwand für die Beherbergungsbetreibenden.
Frau Horn widerspricht, indem sie den Verzicht auf zusätzliche Einnahmen aufgrund der angespannten Finanzlage in Frage stellt. Außerdem haben sich Anbieter ihr gegenüber nicht über einen bürokratischen Aufwand beschwert. Im Übrigen können die Einnahmen sinnvoll reinvestiert werden.
Herr Al Khouri erachtet die Einführung einer Kurtaxe als weniger bürokratisch, insbesondere für die Hotelbesitzer.
Herr Feldt informiert, dass in 2023 trotz Steuer ein Übernachtungsplus von 3% verzeichnet wurde; bis März 2024 beläuft sich das Plus auf 8%. Viele Anbieter haben sich die notwendige Software gekauft, die dann wieder obsolet würde. Die Beantragung eines Kurortstatus ist mit erheblichen Auflagen und Investitionen verbunden.
Die Anerkennung als Tourismusort ist nur in Zusammenhang mit Fördergeldbewilligungen relevant, würde jedoch keine zusätzlichen Einnahmen generieren. Dennoch ist die Beantragung in Arbeit.
Frau Hübner plädiert dafür abzuwarten, bis eventuelle Neuregelungen auf Landesebene geklärt sind.
Herr Feldt weist auf die im neuen Haushalt geplante Software zur Digitalisierung des Verfahrens und somit Erleichterung für die Branche hin.
Herr Ziola gibt zu Bedenken, dass die Anerkennung als Tourismusort eine sog. „Tourismusabgabe“ für alle Gewerbetreibenden zur Folge hätte.
Herr Fritzke widerspricht der Hinfälligkeit der beschafften Software, weil ab 2025 alle Unternehmen zur digitalisierten Rechnungslegung verpflichtet werden.