25.11.2024 - 6.6 Erstellung eines Qualifizierten Mietspiegels
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 25.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sondersitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.3 Stadtbauamt/Abteilung Geoinformation und Vermessung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Frau Dr. Wölk
. sagt, dass die Akteure, die derzeit den Mietspiegel für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erstellen, der Ansicht seien, dass ein qualifizierter Mietspiegel für die Stadt notwendig sei. Beim jetzigen Mietspiegel seien viele Mietende vor Gericht gezogen, da aus deren Sicht die Mieten zu hoch angesetzt seien. Immer häufiger hätten die Gerichte den existierenden Mietspiegel nicht für ausreichend befunden. Es sei mehrfach darauf hingewiesen worden, dass ein qualifizierter Mietspiegel benötigt werde, in den alle Wohnungen eingehen. Momentan könnten Vermietende eine „beliebig“ hohe Miete fordern und erhielten vor Gericht Recht, wenn sie in der Lage seien, drei Vergleichsangebote einzuholen, die eine ähnliche Miethöhe vorsehen.
Greifwald gehöre zu den Städten im Land, in denen die Mieten in den vergangenen Jahren sehr angestiegen seien. Die Bürgerschaft habe sich oft mit dem hiesigen Wohnungsmarkt befasst. Trotz des Mietspiegels und der Mietpreisbremse werde es für die Menschen stets schwieriger, ihre Mieten zu bezahlen.
Früher sei ein Drittel des Monatseinkommens als Richtwert für eine Miete angesehen worden. Heutzutage betrage die Miete für viele Familien bereits 50 Prozent des Monatseinkommens.
. wirbt um Zustimmung zu dieser Beschlussvorlage.
Herr König
. habe die Sorge, dass ein qualifizierter Mietspiegel deutlich höher ausfallen werde als der jetzige und dass dies als Anlass genommen werde, Mieten flächendeckend zu erhöhen.
. spricht sich daher gegen diese Beschlussvorlage aus.
Herr Liedtke
. schließt sich der Meinung von Herrn König an. Aus seiner Sicht müsse es möglich sein, dass die Verwaltung unter Berücksichtigung der ansässigen Vermietenden einen Mietspiegel erstelle.
Frau Dr. Wölk
. sieht nicht das Problem, dass die Mieten durch einen qualifizierten Mietspiegel weiter steigen, da sie bereits hoch seien. Durch die Gerichtsfälle werden Mieten anerkannt, die deutlich höher seien, als der Mietspiegel hier festlege. Mit einem qualifizierten Mietspiegel könne verhindert werden, dass sich die Schraube immer höher drehe.
Frau von Busse
. widerspricht Herrn Liedtke, da es nicht so einfach sei, einen Mietspiegel zu erstellen. Beim einfachen Mietspiegel bestehe die Verpflichtung einer Beteiligung von Dritten hinsichtlich der Datenlieferung nicht. In den vergangenen Jahren sei es trotz mehrfacher Aufrufe und Bitte nicht möglich gewesen, den Anteil der Privatvermietenden, die sich mit Daten zu ihren Mietverhältnissen in die Erstellung des Mietspiegels einbringen, wesentlich zu erhöhen. Der momentane Mietspiegel bilde daher im Großen und Ganzen die Daten der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald und Wohnungsbau-Genossenschaft Greifswald eG ab. Da diese meist unter den Mieten der Privatvermietenden liegen, sei anzunehmen, dass der Mietspiegel bei Einbeziehung aller steigen werde. Hierbei werde die Unterstützung eines externen Büros benötigt. Alle vier Jahre erstatte das Land Mecklenburg-Vorpommern die Hälfte der Kosten. Die finanziellen Mittel lägen bereits einmal vor.
. korrigiert die Aussage von Frau Dr. Wölk dahingehend, dass der Haus & Grund Greifswald e.V. am einfachen Mietspiegel festhalten wolle.
Herr Ziola
. spricht sich ebenfalls für den einfachen Mietspiegel aus, da er der Meinung sei, dass sich die Mieten durch den qualifizierten Mietspiegel erhöhen werden. Sozialer Wohnungsbau sollte gefördert werden.
. weist darauf hin, dass dafür ca. 36 TEUR in den Haushalt eingestellt seien. Ein qualifizierter Mietspiegel sei unter 70 TEUR bis 80 TEUR nicht zu bekommen. In der derzeitigen Haushaltslage sollte dies nicht in Angriff genommen werden.
Herr Herbst
. findet, dass der qualifizierte Mietspiegel Transparenz über die tatsächliche Höhe der aktuellen Mieten schaffe.
. ist der Meinung, dass zunächst Transparenz, Verbindlichkeit und Bestandskraft vor Gericht geschaffen werden sollte. Anschließend könne darüber nachgedacht werden, was gegen die Mieten in den einzelnen Ortsteilen getan werden könne.
Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Anlagen
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