25.11.2024 - 6.2 Wahl zum 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Der Oberbürgermeister

. schlägt, Herrn Schreiber, den Leiter des Rechtsamtes zur Wahl als seinen 2. Stellvertreter vor.

. wirbt für ihn und weist darauf hin, dass in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vorgesehen sei, dass in der Verwaltungsspitze juristische Kompetenzen vertreten seien.

. bittet um Zustimmung.

 

Herr Rappen

. beantragt im Namen seiner Fraktion geheime Abstimmung.

 

Die Mitglieder des Wahlvorstandes werden gebeten, ihre Arbeit aufzunehmen.

 

Die Stimmzettel werden ausgedruckt.

Die Präsidentin der Bürgerschaft übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Dr. Kerath und dieser ruft die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge zur Stimmabgabe in der Wahlkabine auf.

 

Nach der Wahl gibt die Präsidentin der Bürgerschaft das Abstimmungsergebnis bekannt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

anwesende Mitglieder der Bürgerschaft

41

abgegebene Stimmen

41

gültige Stimmen

 

41

davon  abgegebene Stimmen für Herrn Tobias Schreiber

22

 abgegebene Nein-Stimmen

16

 abgegebene Enthaltungen

3

 

Damit ist Herr Schreiber zum 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wählt für die Dauer ihrer Wahlperiode aus dem Kreis der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Bediensteten

 

Herrn Tobias Schreiber

 

zum 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

16

3