25.11.2024 - 6.16 Zweitwohnungssteuer – Für eine gerechte Beitrag...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Frau Görs bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Prof. Dr. von Podewils

. teilt mit, dass die CDU-Bürgerschaftsfraktion die Beschlussvorlage ablehne. Gründe dafür seien

  •           die besondere Struktur Greifswalds und der damit entstehende Imageschaden,
  •           die Betroffenheit eines kleinen Bevölkerungsteils jedoch mit großer Außenwirkung und
  •           der höhere Umsetzungsaufwand im Verhältnis zu den geringeren erwartbaren Einnahmen.

. macht in diesem Zusammenhang auf den Fachkräftemangel aufmerksam und zeigt auf, dass die Zweitwohnungssteuer die Suche noch erschwere. Die Universität Greifswald konkurriere mit sehr attraktiven Universitäten in Deutschland, wodurch es eher zu Ausweichmanövern als zu Ummeldungen kommen werde.

 

Herr Barsch

. macht deutlich, dass sich diese Steuer auf Menschen beziehe, die u. a. hier wohnen, die Infrastruktur der Stadt und den ÖPNV nutzen. Daher wäre es nur gerecht, wenn sie ihren Anteil an den Kosten des Gemeinwesens tragen. Die Kosten werden momentan auf die Einwohnenden der Universitäts- und Hansestadt Greifswald abgewälzt. 80 Prozent der mittelgroßen Universitätsstädte erheben eine Zweitwohnungssteuer. Im Netzwerk der norddeutschen Universitäten sei Greifswald die einzige Stadt ohne diese Steuer.

. bezweifelt, dass die Attraktivität der Stadt dadurch in Mitleidenschaft gezogen werde.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in Greifswald ab dem 01.06.2025. Der Satzungsentwurf soll der Bürgerschaft baldmöglichst vorgelegt werden.

 

Die Abgabe soll 10 – 25% der Jahresnettokaltmiete betragen. 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bürgerschaft als Anlage zum Satzungsentwurf Modellrechnungen über die jeweils geschätzten Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer entsprechender Tarifmodelle vorzulegen. Außerdem sollen geeignete Steuerbefreiungsmodelle, um überproportional armutsbetroffene Bevölkerungsteile (z.B. Studierende oder Auszubildende) zu entlasten, geprüft werden.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

18

19

4