28.10.2024 - 9.7 2. Änderungsvertrag über die Nutzung des Freize...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.7
- Datum:
- Mo., 28.10.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 23 Immobilienverwaltungsamt
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Wortprotokoll
Frau Kremer informiert, dass es keine Abstimmung mit dem Sportbund gegeben hat. In der Kürze der Zeit konnten von nur 3 Vereinen Stellungnahmen abgegeben werden. In den vergangenen Jahren lag die Preissteigerung bei 2,5 %. Für das Jahr 2025 ist eine Preissteigerung von 6,8 % vorgesehen. Diese hohe Steigerung möchte der Sportbund erklärt haben.
Frau Felkl antwortet, dass mit der Beschlussvorlage jedoch keine Änderung der Sportgebühren verbunden ist. Die Frage wird an das Immobilienverwaltungsamt weitergegeben. Die neue Sportgebührensatzung gilt für die Vereine weiterhin. Aktuell hat es keine Auswirkungen auf die Vereine.
Frau Dr. Schwenke fragt, wer die steigenden Kosten tragen wird?
Frau Felkl erklärt, dass es einen Vertrag zwischen der Stadt Greifswald und dem Freizeitbad gibt. Die Berechnungen der Sportgebühren basieren auf einer Kalkulation. Die derzeitige Sportgebührensatzung wurde dieses Jahr erst von der Bürgerschaft geschlossen. Eine Überarbeitung der Satzung erfolgt in der Regel alle 3 Jahre.