28.10.2024 - 9.5 Verpflegungskosten in den Einrichtungen des Eig...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Frau Wziontek-Franz berichtet, dass die Verpflegungskosten ausschließlich durch die Eltern finanziert werden können. Der Landkreis übernimmt die Kosten für die Verpflegung bei den Eltern, die finanziell nicht in der Lage dazu sind. Die enorme Preissteigerung vom Jahr 2023 zu 2025 ist u. a. darauf zurück zu führen, da die geplante Preisanpassung im Jahr 2024 nicht stattgefunden hat.

Frau Nehmzow fragt, wodurch die Kosten für die Verpflegung vom Landkreis übernommen werden.

Frau Wziontek-Franz antwortet, dass die Kosten aus dem Bildung- und Teilhabe-Paket genommen werden.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

3

3

5

 

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