18.11.2024 - 6.23 Evaluierung der Übernachtungssteuer und 2. Ände...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Die TOP 6.2 und 6.23 werden zusammen behandelt.

 

Frau Damm bringt die Vorlage ein. An der Erarbeitung waren verschiedene Fraktionen und betroffene Hoteliers beteiligt. Ziel war es, externe Gelder, die nicht dem Finanzausgleichsgesetz zur Last fallen, in der Stadt zu halten. Der Beschlussvorschlag besteht aus mehreren Unterpunkten:

 

  •          Einrichtung eines Tourismusforums, um mit allen Betroffenen in den Austausch zu treten,
  •          Bekenntnis, dass die eingenommene Übernachtungssteuer in gleicher Höhe in tourismusfördernde Maßnahmen investiert wird,
  •          Erhebung einer Statistik zu den Übernachtungszahlen,
  •          Verhandlungen mit Buchungsportalen zur Beibringung der Steuer,
  •          Änderungsantrag zur Satzung (Streichung der prozentualen Besteuerung und Einführung eines Pauschalbeitrages in Höhe von 3 EUR/Übernachtung für alle Erwachsenen (ausgenommen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr).

 

Die Evaluierung wird von den Hoteliers begrüßt. Hochrechnungen ergeben ungefähr den Betrag, der im Haushalt verankert ist. In den Städten Dresden und Leipzig wird die Übernachtungssteuer in den Buchungsportalen Booking.com und Airbnb bereits eingepreist.

 

Frau Wuschek: Mit welchen Hoteliers wurde geredet?

Frau Damm: Es werden keine Namen genannt, weil nicht das Einverständnis der Betroffenen vorliegt.

 

Herr Dr. Jess bedankt sich für die Aktivitäten. Auch er hat mit Hoteliers gesprochen, die allerdings gegen diese Steuer sind. Wenn die Stadt Einnahmen generieren möchte, geht es zulasten der Gewerbetreibenden und Hoteliers in der Stadt.

 

Herr Al-Khouri spricht sich gegen die Höhe von 3 EUR/Person/Tag aus. Frau Wuschek hält die Umsetzung mit einem angemessenen Verwaltungsaufwand für „utopisch“.

 

Frau Stawinski spricht sich für die Übernachtungssteuer aus. Bei den Buchungsportalen wurden bereits Anfragen auf Auskunftsersuchen gestellt, Rückmeldungen stehen weitestgehend noch aus; angedrohte Zwangsgelder werden jetzt festgesetzt. In der 2. Änderungssatzung wird als Umsetzungsdatum der 01.09.2025 genannt; hier bittet Frau Stawinski, das Datum aus umsetzungstechnischen Gründen auf den Beginn des Quartals (01.10.2025) zu setzen. Auch gibt es Begrifflichkeiten in der Änderungssatzung, die angepasst werden sollten. Frau Stawinski bittet die Ausschussmitglieder, dem Antrag auf Änderung der Übernachtungssteuer zuzustimmen.

 

Über die Vorlage wird abgestimmt.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

2

5