18.11.2024 - 6.24 Finanzkonsolidierung des städtischen Haushaltes

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Bevor dieser Punkt behandelt wird, möchte Herr Dr. Fassbinder allgemeine Aussagen zum Haushalt tätigen (s. TOP 7.1).

 

Herr Dr. Jess erklärt, dass die prekäre Haushaltssituation sowohl im Land auch als im Bund vorliegt. Da die Stadt auf Hilfe von außen angewiesen ist, wird es für dringend erforderlich gehalten, sofort zu agieren (in 2025 Reduktion des Negativsaldos im Finanzhaushalt um 20 %, in den Folgejahren weiterer Abbau). Es kann nicht erwartet werden, dass die ehrenamtlichen Ausschussmitglieder Sparmaßnahmen vorschlagen sollen; optionale Vorschläge werden von der Verwaltung erwartet. Herr Dr. Fassbinder entgegnet, dass Vorschläge zu Sparmaßnahmen seitens der Verwaltung vorgelegt wurden und die Verantwortung bei der Bürgerschaft liegt, eine Auswahl zu treffen.

 

Herr Cymek: Wie unterscheiden wir uns vom Bund und was würde es bedeuten, wenn der Haushalt nicht verabschiedet wird?

Herr Dr. Fassbinder: Wenn ab dem 01.01.2025 kein Haushalt vorliegt, dann werden die Zahlungen weitergeleistet, die vertraglich gesichert sind (z. B. Mietverhältnisse, Lohn).  Bauvorhaben, für die die Gelder schon vorhanden sind, können bis zu einem bestimmten Punkt weitergeführt werden; wenn keine Gelder da sind, müssen die Bauvorhaben abgebrochen werden. Es dürfen keine neuen Vorhaben angefangen und für freiwillige Bereiche keine Leistungen erbracht werden (z. B. Ortsteilbudgets, Zuschüsse für Vereine).

 

Herr Evers: Was würde passieren, wenn der Schulneubau komplett gestrichen und der Theaterneubau gestoppt wird? Inwieweit ist der jetzt vorliegende Haushalt durch das Innenministerium genehmigungsfähig?

Frau Stawinski: Grob eingeschätzt wären es für die Regionalschule für die gesamte Maßnahme ca. 28 Mio. EUR; bei Streichung müssten allerdings anteilig Mittel erstattet werden (auch an das Städtebauliche Sondervermögen). Das Theater insgesamt wird aus dem Städtebaulichen Sondervermögen finanziert (ca. 70 - 75 Mio. EUR). Bei Abbruch der Maßnahme müsste sowohl der Betrag an das Städtebauliche Sondervermögen refinanziert als auch der Vorteilsausgleich gezahlt werden; die finanzielle Summe müsste im Detail errechnet werden.

Herr Dr. Fassbinder: Das Innenministerium wird im Vorfeld keine Aussagen zum Haushalt treffen, bevor es ihn nicht gesehen hat.

 

Herr Dr. Valentin bemängelt im vorgelegten Haushalt die fehlende Transparenz zur Generationengerechtigkeit. Herr Dr. Fassbinder erwidert, dass der Haushalt öffentlich ist und somit eine Transparenz gegeben sei. Zur Generationengerechtigkeit gehört die politische Aufgabe, Prioritäten zu setzen (entweder Sparen, um keine Schulden zu hinterlassen, Auswirkungen wären, Bauprojekte einzustellen, oder generationsgerecht Schulen zu bauen, damit Kinder eingeschult werden können, dann aber mit Schulden). Er geht davon aus, dass sich die Zahlen positiv entwickeln werden.

 

Herr Krüger kritisiert, dass keine Fraktion Maßnahmen erwägt (z. B. Streichung von Projekten), um sich der jetzigen Situation anzupassen. Er stellt den Geschäftsordnungsantrag, in die Diskussion einzutreten und erst alle Anträge zum Haushalt zu behandeln, um dann über die Vorlage abzustimmen. Die Gegenrede von Herrn Dr. Jess empfiehlt die sofortige Abstimmung zu diesem TOP.

 

Über den Geschäftsordnungsantrag wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:  5 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen

 

Herr Jaap hält es ebenfalls für unangemessen, dass die Politik die Entscheidungen treffen soll; seines Erachtens sollten die Vorschläge von der Verwaltung kommen.

 

Über die Vorlage wird abgestimmt.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

5

4