30.06.2025 - 8.13 Änderung der Hundeverordnung

Zuständigkeit:
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Beratung

Der Oberbürgermeister

. regt an, die Beschlussvorlage in den nächsten Sitzungszyklus zu verschieben. Es gebe viele inhaltliche Aspekte, die die Verwaltung der Politik zur Entscheidungsfindung gern zur Verfügung stellen wolle.

 

Herr Schreiber

. sagt zu, dass Herr Holzrichter sowie die Ortsteilvertretung entsprechend informiert werde.

. gibt bereits jetzt erste Hinweise:

  •           Eine Änderung der Hundeverordnung allein werde das Problem nicht lösen. Es bestehen sowohl in der Hundeverordnung als auch in der Badeordnung Regelungen zum Mitführen von Hunden. Sofern die Anpassung nur in der Hundeverordnung erfolge, bestünden sich widersprechende Regelungen. Dies wäre sowohl für die Besucherinnen und Besucher als auch die kontrollierenden Kräfte verwirrend.
    Die Verwaltung appelliere an die Ortsteilvertretung, den Antrag so zu formulieren, dass die Verwaltung diese Problematik einheitlich lösen könne.
  •           Derzeit werde am Zaun durch Piktogramme und Regelungen ausgewiesen, dass Hunde in den Badezeiten der Sommermonate auf dem Gelände nicht gestattet seien. Sofern das Mitführen der Hunde auf der Deichkrone gestattet werde, bestehe keine klare Grenze mehr, wodurch die Differenzierung für die kontrollierenden Kräfte ungleich schwerer sei.
    Das Hundeverbot verfolge den Zweck, dass die Badenden geschützt werden. Das Mitführen von Hunden lasse sich jedoch nicht ausschließlich auf die Deichkrone beschränken. Aus Sicht der Verwaltung seien die Hundehaltenden nicht übermäßig eingeschränkt, wenn sie diesen Weg nicht mit ihren Tieren nutzen können.

 

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Ergebnis:

 

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