30.06.2025 - 8.19 Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfa...

Zuständigkeit:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Liedtke

. fragt, welche Auswirkungen eine Verschiebung der Anschaffung, beispielsweise in das Jahr 2027 aufgrund der angespannten Haushaltslage, auf die Fördermittel habe.

 

Herr Lerm

. teilt mit, dass es sich bei dieser Beschaffung um eine Sammelausschreibung des Landes handele, durch die die Fahrzeuge möglichst günstig angeschafft werden können.

 

Herr Herenz

. ergänzt, dass es sich hierbei um einen geplanten Austausch des derzeit vorhandenen Altfahrzeuges handele. Am 01.03.2013 sei das jetzige Fahrzeug erstmalig angemeldet worden und befinde sich momentan bei der Freiwilligen Feuerwehr in Betrieb.

. geht davon aus, dass, selbst im Falle einer Beauftragung zum Ende des Jahres, 24 bis 48 Monate für die Bauzeit des Fahrzeuges benötigt werden. Dann sei das Fahrzeug ca. 15 Jahre alt. Es bestehe die Befürchtung, dass Ausfälle produziert werden könnten, die nicht kompensierbar wären. Eines der zwei Löschfahrzeuge sei aktuell defekt. Die Wartezeit zwischen Schadenseintritt und Termin mit dem Monteur betrage ca. 2 Wochen und es stehe noch nicht fest, ob der Monteur den Schaden beheben könne.

. bittet die Beschlussvorlage nicht zu vertagen.

Die finanziellen Mittel werden unter anderem aus der Feuerschutzsteuer gedeckt. Diese Steuer bestehe aus Geldern, die vom Land für solche Anschaffungen zur Verfügung gestellt werden.

 

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss entscheidet gemäß § 6 Abs. 5 Nr. 1 Hauptsatzung über die Ergänzungsbeschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

0

0

 

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001779&TOLFDNR=1026525&selfaction=print