29.09.2025 - 5 Mitteilungen des Oberbürgermeisters
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss (HA)
- Datum:
- Mo., 29.09.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
Der 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters
. gibt einige Informationen zum Bevölkerungsschutz in Greifswald. Aufgrund diverser Umstände im Weltgeschehen erlange das Thema Bevölkerungsschutz zunehmend an Bedeutung. Die untere Katastrophenschutzbehörde sei der Landkreis Vorpommern-Greifswald. Nichtsdestotrotz sei die Kommune verpflichtet, den Selbstschutz der Bevölkerung zu stärken und wirksame Warnungen an die Bevölkerung sicherzustellen. Ebenfalls falle die Sicherstellung der Infrastruktur und die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit in den Verantwortungsbereich der Stadt.
. stellt kurz die verschiedenen Handlungsfelder vor:
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Krisenstab und Krisenmanagementplan
- Der Krisenstab sei durch die Stadtverwaltung gebildet worden.
- Die Leitung des Krisenstabs obliege der Amtsleitung des Amtes für Bürgerservice und Brandschutz und werde durch die Amtsleitung des Haupt- und Personalamtes vertreten.
- Die Koordinierungsgruppe des Stabs unterstütze die Leitung bei der Aufgabenwahrnehmung und treffe sich regelmäßig, um die Arbeitsfähigkeit des Krisenstabes sicherzustellen.
- Die Verwaltung hält einen mit Notstrom betriebenen Stabsraum in den Räumlichkeiten der Feuerwehr vor. Dadurch werde die direkte Verbindung zur Befehlsstelle der Feuerwehr sichergestellt.
- Die Arbeitsabläufe sowie die Besetzung des Krisenstabs seien im Krisenmanagementplan niedergeschrieben, welcher in der DIN-Norm und der Feuerwehrdienstvorschrift festgeschrieben sei.
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Öffentlichkeitsarbeit und Warnsysteme
- Aufklärungsarbeit erfolge über verschiedenste Informationskanäle der Stadt - z. B. über die städtische Homepage, Social Media, das Stadtblatt, die regionale Presse, Videos oder Informationsstände.
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Im Krisenfall werden weitere Warnkanäle aktiviert
- Bürgertelefone
- Sirenen
- Sprachmitteilungen über Sirenen
- Cell broadcasting über die Mobiltelefone
- Die Feuerwehr arbeite daran, die Öffentlichkeitsarbeit zu forcieren und die Bevölkerung stets mitzunehmen.
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Szenarienvorplanung
- Ein Beispiel dafür sei damals der Ausfall der Gaslieferung nach dem Start des Angriffskrieges gewesen. Hier sei eine Mangelsituation des Brennstoffs aufgetreten. Derzeit gebe es in Greifswald 20 Wärmeinseln, die im Bedarfsfall Aufenthaltsräume zum Aufwärmen für die Bevölkerung biete.
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Bei langfristigen Stromausfällen, wodurch es weder Strom noch Wärme gebe, werde die Inanspruchnahme von Notunterkünften erforderlich. Derzeit gebe es in Greifswald 8 sowie eine Notstromversorgte Einrichtung auf dem Riems. Diese Notunterkünfte dienen als Informationsstelle, um Notfallmeldungen abzugeben und um die Bevölkerung kurzfristig zu versorgen.
Die Feuerwehr habe sich auferlegt, eine umfangreiche Ausstattung für die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen – beispielsweise durch Feldbetten und Schlafsäcken. Die derzeitigen Bestände reichen noch nicht aus. Jedoch werden diese sukzessiv aufgefüllt. - Ein weiteres Szenario sei der Ausfall der Notrufnummern. Es gebe mittlerweile in Greifswald 5 feste und 5 mobile Notrufstellen, an die man sich im Bedarfsfall wenden könne.
- Über ein Betankungsregime habe sich die Verwaltung ebenfalls Gedanken gemacht. Bei Stromausfall seien auch die Betankungsstellen und die Tanklager nicht mehr funktionsfähig. Daher sei mit einem Dienstleister bis über das Jahr 2027 hinaus ein Vertrag geschlossen worden, welcher die Universitäts- und Hansestadt Greifswald prioritär mit Betankung versorge und die entsprechenden Lieferketten sicherstelle. Damit werde der Einsatz der für den Bevölkerungsschutz notwendigen Fahrzeuge gewährleistet.
- Auch auf einen Unfall im Kernkraftwerk sei die Verwaltung vorbereitet. Derzeit werden 6 Jod-Ausgabestellen konzipiert, um die Versorgung der Bedarfsgruppen sicherzustellen.
In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung am 12.11.2025 werden die Ausführungen näher erläutert und vorgestellt.
