24.02.2025 - 8.1 3. Änderung zur Geschäftsordnung der Bürgerscha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Kramer bringt den Änderungsantrag „Änderungsantrag

3. Änderung zur Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Antrag zur Vorlage BV-P-ö/08/0122“ (BV-P-ö/08/0122-01) der AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft ein.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft

. erläutert, dass die 30 Sekunden zusätzliche Redezeit aufgenommen worden seien, um die Beschlussvorlage rechtskonform zu gestalten. Es wurzele in der Stellung eines jeden Mitglieds, sich äußern zu können.

 

Herr Hochschild

. sagt, dass die Bürgerschaftsfraktion Christlich Demokratische Konservative-IBG-AdbM den Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft unterstütze, da die Änderung der Geschäftsordnung dazu dienen solle, die Sitzung zu straffen und die Sitzungslänge zu kürzen.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über

. den Änderungsantrag „Änderungsantrag

3. Änderung zur Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Antrag zur Vorlage BV-P-ö/08/0122“ (BV-P-ö/08/0122-01) der AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft (unter TOP 8.1.1) abstimmen.

Bei der Abstimmung hat Frau Hübner ihre Stimme nicht abgegeben.

. die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt als dritte Änderung ihrer Geschäftsordnung:

 

1. § 7 Abs. 2 S. 1 und 2 werden wie folgt geändert und um die neuen Sätze 3-5 ergänzt. Der bisherige Satz 3 wird Satz 6.

 

Die Sitzung der Bürgerschaft endet um 22:00 Uhr. Der Präsident/Die Präsidentin kann die Verlängerung um bis zu 30 Minuten bestimmen. Dessen ungeachtet kann die Bürgerschaft mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder das Ende der Sitzung beschließen. Wird die Sitzung fortgesetzt, so soll der Präsident/die Präsidentin jeweils nach Ablauf von 15 Minuten die Fortsetzung der Sitzung erneut zu Beschluss stellen. Darüber entscheidet die Bürgerschaft mit Mehrheit aller Mitglieder.“

 

 

2. § 8 Abs. 2 wird wie folgt geändert.

 

(2)  Die Fraktionen und Einzelmitglieder benennen bis 11:00 Uhr des vor der Sitzung der Bürgerschaft liegenden Arbeitstages die jeweiligen Redebeiträge zu den Tagesordnungspunkten gegenüber der Kanzlei der Bürgerschaft. Sie haben dabei auch die Reihenfolge anzugeben. Ein Mitglied der Bürgerschaft kann seinen angemeldeten Redebeitrag auf ein anderes Mitglied der gleichen Fraktion übertragen.

Die maximale Redezeit einer Fraktion beträgt eine Minute pro Fraktionsmitglied. Für Einzelmitglieder der Bürgerschaft beträgt die maximale Redezeit anderthalb Minuten. Sofern ein Fraktionsmitglied, das noch nicht gehört wurde, trotz abgelaufener Redezeit der Fraktion zusätzlich zum Tagesordnungspunkt sprechen möchte, erhält es für die Darlegung 30 Sekunden. Die Einbringung von Anträgen zählt nicht als Redezeit, ist allerdings auf drei Minuten begrenzt. Abweichungen in wichtigen Angelegenheiten z. B. Haushalt, werden mit einfacher Mehrheit der Bürgerschaft beschlossen.             

Die maximale Redezeit der Vorsitzenden der Ausschüsse, Beiräte und der Ortsteilvertretungen und Sachkundigen beträgt drei Minuten.

 

 

3. Das Inkrafttreten wird wie folgt geregelt.

 

Diese geänderte Geschäftsordnung tritt nach Beschluss in Kraft.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

29

7

2

 

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Anlagen