24.02.2025 - 8.18 Aufkommensneutralität Grundsteuer
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.18
- Zusätze:
- Bürgerschaftsfraktion Christlich Demokratische Konservative-IBG-AdbM
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 24.02.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Es erfolgt eine gemeinsame Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 8.18 und 8.19.
Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft die Tagesordnungspunkte auf.
Herr Hochschild bringt die Beschlussvorlage „Aufkommensneutralität Grundsteuer“ (BV-P-ö/08/0126-01) der Bürgerschaftsfraktion Christlich Demokratische Konservative-IBG-AdbM ein.
Herr Dr. Kerath bringt die Beschlussvorlage „Aufkommensneutralität Grundsteuer“ (BV-P-ö/08/0130) der Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke ein.
Frau Horn
. bittet um eine Information der Verwaltung hinsichtlich des Arbeitsaufwandes im Vergleich zur tatsächlichen Abweichung, wenn es zu einer Änderung käme.
Frau Hübner
. stellt den Geschäftsordnungsantrag, beide Beschlussvorlagen in die Fachausschüsse zurückzuverweisen.
Es wird eine formale Gegenrede abgegeben.
Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über den Geschäftsordnungsantrag von Frau Hübner abstimmen:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
6 |
36 |
0 |
Frau Stawinski
. teilt mit, dass bereits im Vorfeld zugesagt worden sei, dass die Verwaltung die Grundsteuer evaluieren und darüber umfassend informieren werde. Demnach bedürfe es beider Beschlussvorlagen nicht.
Nach derzeitigem Stand habe die Verwaltung ca. 140 TEUR zusätzlich an Grundsteuer B eingenommen, als bisher angenommen. Dabei sei jedoch zu berücksichtigen, dass darin Zahlungen aus den Vorjahren enthalten seien. Im Falle einer Neuerlassung der Grundsteuerbescheide müssten ca. 14.200 Bescheide verschickt werden. Dies entspreche ca. 7.700 EUR Portokosten. Hinzu käme die Beschaffung von Büromaterial, sodass in eine ungefähre Gesamtsumme von 16 TEUR entstehe. Bei den meisten Bescheiden gehe es dann um Veränderungen im Cent-Bereich.
Zu bedenken sei bei der Aufkommensneutralität, dass diese nicht nur Bürger und Bürgerinnen betreffe, sondern auch die Unternehmen. In Greifswald gebe es keine unterschiedlichen Hebesätze für Eigentümer und Unternehmen, sodass es keine Möglichkeit gebe, zu variieren.
Herr Burmeister
. stellt fest, dass die genannten Kosteneinnahmen im Vergleich zum Gesamtvolumen der Grundsteuer gering ausfallen.
. rät dazu, eher vorsichtig mit dem Verschicken neuer Bescheide zu sein und spricht sich für den Antrag der Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke aus.
. sieht es nicht als zielführend an, die Anzahl der Grundstücke zu bestimmen.
Für ihn sei es entscheidend, wie sich die Einnahmen im Vergleich zur Gesamtsumme verhalten. An der grundsätzlichen Verteurerung für die Bürger werde sich nichts ändern, weil dies durch das Gesetzt bestimmt werde.
Frau Wuschek
. fragt, weshalb unterschiedliche Werte bei gleichen Wohnungen angesetzt werden und möchte wissen, ob dies durch die Stadt geprüft werde.
Frau Stawinski
. macht deutlich, dass die Stadt keine Möglichkeit habe, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen. Wenn der Eigentümer Widerspruch eingelegt habe, werde gegebenenfalls der Grundsteuermessbetrag korrigiert. Die Stadt erhalte denselben korrigierten Grundsteuerbescheid wie der Bürger. Die Stadt erlasse hier grundsätzlich nur Folgebescheide und müsse sich auf die übermittelten Daten verlassen.
Herr Barsch
. stellt klar, dass die Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke mit der Beschlussvorlage das politische Thema aufgegriffen habe, um dies auf faktenbasierten Werten zu beobachten.
. weist auf die Gestaltungsmöglichkeiten der Bürgerschaft durch die Hebesatzung hin und sagt, dass diese auf Faktengrundlage evaluiert werden sollen.
. wirbt um Zustimmung.
Die Bürgerschaftsfraktion Christlich Demokratische Konservative-IBG-AdbM zieht ihre Beschlussvorlage zurück.