24.02.2025 - 8.3 Entscheidung der Klageerhebung vor dem Verwaltu...

Beschluss:
Variantenabstimmung
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Wortprotokoll

Es erfolgt eine gemeinsame Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 8.3 und 8.4.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft

. ruft die Tagesordnungspunkte auf.

. bringt die Beschlussvorlage „Entscheidung der Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht Greifswald bezüglich der Beanstandung des Beschlusses “Gendern unterbinden!“ (BV-P-ö/08/0074-01)“ (BV-P-ö/08/0128) ein.

 

Herr Rappen bringt die Beschlussvorlage „Kein Gendern in der Außendarstellung“ (BV-P-ö/08/0129) ein.

 

Frau Horn

. weist darauf hin, dass es von der Verwaltung verschiedene Handreichungen zu diesem Thema gebe.

. spricht sich dafür aus, das Geld für ein Gerichtsverfahren zu sparen und bittet daher, dem Klageverfahren nicht zuzustimmen.

 

Herr von Malottki nimmt an der Sitzung der Bürgerschaft teil.

 

Frau Huhn

. sagt, dass sich die Bürgerschaft mit drängenderen Themen beschäftigen sollte. Sprache sei ein Ausdruck von gesellschaftlicher Realität. Gendergerechte Sprache sorge dafür, dass alle Menschen sichtbar gemacht werden – unabhängig von ihrem Geschlecht. Eine Verwaltung sollte die gesellschaftliche Realität abbilden und nicht zurückbleiben.

Die Fraktion Alternative Liste*Tierschutz*PARTEI lehne den Antrag ab.

 

Frau Siewert

. macht darauf aufmerksam, dass es in der Sprache drei Geschlechter gebe – in der Gesellschaft dafür deutlich mehr. Für Menschen sei die Geschlechtsidentität wichtig, weshalb sie auch gern mit ihrem Geschlecht angesprochen werden wollen.

 

Herr Gehrke nimmt an der Sitzung der Bürgerschaft teil.

 

Herr Barsch

. teilt mit, dass sich die Position der Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke nicht verändert habe. Sie bleibe dabei, dass den Mitarbeitenden der Verwaltung nicht verboten werden sollte, so zu sprechen, wie sie es für richtig halten.

. kritisiert, dass durch die Beschlussvorlage der Präsidentin der Bürgerschaft finanzielle Mittel gebunden werden, um ein Gerichtsverfahren zu den Zuständigkeiten der Organschaften der Bürgerschaft und der Verwaltung zu führen. Das Geld könne für wichtigere Angelegenheiten einsetzt werden.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Varianten der Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt im Zusammenhang mit der Beanstandung des Oberbürgermeisters zum Beschluss „Gendern unterbinden!“ (BV-P-ö/08/0074-01),

 

  1. Klage gegen diese Beanstandung vor dem Verwaltungsgericht Greifswald zu erheben.
    Die Präsidentin der Bürgerschaft wird in diesem Zusammenhang ermächtigt, eine externe Anwaltskanzlei mit der Rechtsangelegenheit zu beauftragen.

 

  1. keine Klage gegen diese Beanstandung vor dem Verwaltungsgericht Greifswald zu erheben und damit den Beschluss weiterhin außer Kraft gesetzt zu lassen.

 

Sofern eine Klage eingereicht wird, soll spätestens im 4. Quartal 2025 eine Beschlusskontrolle erfolgen.

 

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Ergebnis:

 

Variante a.

Variante b.

Enthaltungen

13

26

1

 

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Anlagen