31.03.2025 - 8.18 31. Änderung des Flächennutzungsplans der Unive...

Zuständigkeit:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Es erfolgt eine gemeinsame Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 8.18 und 8.19.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft die Tagesordnungspunkte auf.

 

Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V betroffen.

 

Frau Dr. Hahnenkamp

. macht darauf aufmerksam, dass 2021 von der damaligen Bürgerschaft die Strategie zum Stadtumbau Ostseeviertel-Ryckseite einstimmig beschlossen worden sei.

Bei der Planung sollte auf die bestehenden Natur- und Lebensräume geachtet werden. Für die Bevölkerung solle ein lebenswertes Umfeld geschaffen werden. Aber auch ökologische Freiräume für Mensch, Tier und Pflanzen werden benötigt.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seien die Punkte keine Bebauung in Gewässer- und Moornähe und Wiesen und ein naturnaher Weg im Übergang zwischen Bebauung und Grünland wichtig.

. fragt, weshalb bei der Beschlussvorlage keine Auswirkungen auf den Klimaschutz angegeben worden seien.

. weist auf einen verantwortungsvollen Umgang mit allen Ressourcen hin.

 

Herr Liedtke

. berichtet, aus der Sitzung der Ortsteilvertretung Ostseeviertel zu den beiden Beschlussvorlagen (TOP 8.18 und 8.19), welche dort parteiübergreifend befürwortet worden seien.

. wirbt um Zustimmung.

 

Herr Dr. Meyer

. teilt seine Zustimmung mit.

. erinnert an die Sitzung der Bürgerschaft am 04.12.2023, in welche die Fraktion BG/FDP/KfV eine Beschlussvorlage eingebracht habe, die die Erstellung eines Bebauungsplans vorgesehen habe. Die Beschlussvorlage sei damals abgelehnt worden.

 

Herr Ziola

. sagt, dass ein Teil der Bevölkerung kritisiere, dass die Sichtachse durch diese Bebauung beeinflusst werde. Möglicherweise könne das Panorama durch eine geschickte Gestaltung in gewissen Bereichen erhalten werden.

 

Es entsteht eine Debatte zu den damaligen Überlegungen hinsichtlich der Aufstellung von Containern für geflüchtete Menschen.

 

Herr König

. stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Aussprache.

 

Es gibt keine Gegenrede. Dadurch wird die Debatte beendet.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Beschluss zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans wie folgt:

 

  1. Für das Gebiet südlich der Vitus-Bering-Straße, westlich des Ketscherinbachs, nördlich der Wolgaster Straße und östlich angrenzend an die Roald-Amundsen-Straße soll gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in dem gekennzeichneten Bereich (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1) der Flächennutzungsplan (FNP) geändert werden, um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Absatz 2 BauGB zu entsprechen. Die 31. Änderung des FNPs soll im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 120  Ostseeviertel-Ryckseite-Ost – erfolgen. Ziel ist es, die bisherigen Darstellungen des FNPs (Anlage 1) zu ändern und Wohnbauflächen, Flächen für Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen und Schule – allgemeinbildend), Allgemeine Grünflächen sowie Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Sport und Parken darzustellen.
  2. Die Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.
  3. Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

37

0

2

 

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Anlagen