31.03.2025 - 8.19 Bebauungsplan Nr. 120 - Ostseeviertel-Ryckseite...

Zuständigkeit:
ungeändert beschlossen
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Beratung

behandelt unter TOP 8.19

 

Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V betroffen.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 120 - Ostseeviertel-Ryckseite-Ost - wie folgt:

 

  1. Für das Gebiet südlich der Straße Am Ryck, westlich des Ketscherinbachs, nördlich der Wolgaster Straße und östlich angrenzend an die Roald-Amundsen-Straße, soll gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in dem gekennzeichneten Bereich (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1) ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
    Ziel der Planung ist die nachhaltige städtebauliche Entwicklung des Areals, die die Deckung des Wohnraumbedarfs sowie die Sicherung der Wohnfolgeeinrichtungen der Bevölkerung gewährleistet.
  2. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

37

0

2

 

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Anlagen