31.03.2025 - 8.20 Bebauungsplan Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost –, ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.20
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 31.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
- Zuständigkeit:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V betroffen.
Herr König
. sagt, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Beschlussvorlage zustimmen werde. In der Diskussion im Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit sei u. a. aufgefallen, dass die Grünanlagen im Bebauungsplan sehr spärlich wirken.
. appelliert an den Investor und die Stadtverwaltung, den Umfang der Grünflächen zu erhöhen.
Ein weiterer Punkt sei die verkehrliche Anbindung.
. bittet die Verwaltung, zu prüfen, ob eine Anbindung an die Wiesenstraße nicht doch möglich sei. Auch für die Ampelschaltung in der Bahnhofstraße müsse eine bessere Lösung gefunden werden, damit der Fluss des Verkehrs verbessert werde.
. hebt die Bedeutung der bestehenden Kultureinrichtungen hervor und bittet um deren Erhaltung.
Herr Barsch
. berichtet aus der Sondersitzung der Ortsteilvertretung Innenstadt zu diesem Thema.
. befürwortet die Vorgaben zur Verwendung erneuerbarer Energien. Durch den Bebauungsplan werde insgesamt eine Aufwertung des Gebiets zwischen der Innenstadt und der Fleischervorstadt vorgenommen. Die Trennung des Verkehrs je nach Nutzung sei sehr überzeugend.
Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Bei der Abstimmung hat Herr von Malottki seine Stimme nicht abgegeben.
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss (2. Durchgang) zum Bebauungsplan Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost – wie folgt:
- In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost -, Beschluss-Nr. B586-21/17 vom 17.07.2017, wird die Plangrenze des Geltungsbereiches geändert und die Abgrenzung wie im Entwurf (2. Durchgang) zum Bebauungsplan Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost - (Anlage 2) beschlossen.
- Die Abwägung der gemäß § 3 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost - sowie dessen Begründung wird gemäß Abwägungsprotokoll (Anlage 1) beschlossen.
- Der Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost - (Anlage 2) sowie dessen Begründung (Anlage 3) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost - (Anlage 2) sowie dessen Begründung (Anlage 3) sind gemäß § 4a Absatz 3 i. V. m. § 13a Absatz 2 Nr. 1, § 13 Absatz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1 und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut zu veröffentlichen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Absatz 3 i. V. m. § 13a Absatz 2 Nr. 1, § 13 Absatz 2 Nr. 3, Absatz 3 Satz 1 und § 4 Absatz 2 BauGB zu dem Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost -, einschließlich dessen Begründung, erneut zu beteiligen.
- Die Veröffentlichung des Entwurfs (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost – (Anlage 2) und dessen Begründung (Anlage 3) ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
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