31.03.2025 - 7.1 Kein Gendern in der Außendarstellung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Zusätze:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion Greifswald
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 31.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Zuständigkeit:
- Beschlusskontrolle erfolgt
Beratung
Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Frau Wuschek
. kritisiert die lange Umsetzungszeit des Beschlusses und gibt einen Rückblick auf die Entstehung dessen.
. bemängelt die in der Richtlinie des Oberbürgermeisters festgelegte Regelung, dass Dokumente – u. a. Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Satzungen und Richtlinien – erst angepasst werden, wenn ohnehin inhaltliche Änderungen erfolgen oder eine Neuauflage erscheine.
. erwartet eine unverzügliche Umsetzung in jeglicher Hinsicht.
Der Oberbürgermeister
. macht deutlich, dass vor Beschlussfassung eine Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern eingeholt worden sei. Das Ministerium habe die Zulässigkeit geprüft und das Ergebnis sei den Mitgliedern der Bürgerschaft mitgeteilt worden. Gleichzeitig sei aufgezeigt worden, wie ein rechtsgültiger Beschluss herbeigeführt werden könne.
Neben der Umsetzung der Beschlüsse sei es ebenso seine Aufgabe, rechtwidrigen Beschlüssen zu widersprechen und dies sei hier erfolgt.
Die verwaltungsinterne Richtlinie sei überarbeitet und am 24.03.2025 in Kraft gesetzt worden, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Damit sei der Beschluss umgesetzt.
Es sei nicht erwartbar, dass alle Druckerzeugnisse aufgrund dessen neu erstellt werden. Zudem sei es bei Satzungen erforderlich, dass die Bürgerschaft die Änderungen beschließe. Neue Satzungen und Druckerzeugnisse werden selbstverständlich in der neu geregelten Schreibweise erscheinen.
Frau Horn
. macht darauf aufmerksam, wie viele Druckerzeugnisse der Stadtverwaltung in der Stadt existieren und wie viel Kapazitäten der Verwaltung in Anspruch genommen würden, wenn auf der Stelle alle Onlineauftritte und Dokumente angepasst werden müssten.
. bittet um Verständnis, dass die Umstellung einige Zeit in Anspruch nehme, da dies alle Bereiche der Verwaltung betreffe und zugleich andere Aufgaben umzusetzen seien.
Herr Hochschild
. widerspricht dem Oberbürgermeister, dass die Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern die Beschlussvorlage eindeutig als rechtswidrig ausgewiesen habe.
Herr Barsch
. moniert, dass dieses Thema erneut inhaltlich diskutiert werde und stellt klar, dass das in der Richtlinie festgelegte Vorgehen üblich sei.
Beschluss:
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister
1. im Schriftverkehr sowie in Dokumenten mit Außenwirkung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (darunter unter anderem offizielle Einladungen, Pressemeldungen, Texte auf Social Media, Antragsformulare, Stellenausschreibungen, Satzungen, Berichte, Flyer, Broschüren, Vorlagen oder andere Dokumente) durchgängig die deutsche Rechtschreibung laut Amtlichen Regelwerk, gemäß den Vorgaben des Rats für deutsche Rechtschreibung, ohne geschlechtergerechte Schreibung aller Geschlechtsidentitäten, wie beispielsweise Doppelpunkt (:), Unterstrich (Gender-Gap _), Asterisk (Genderstern *) oder anderen Sonderzeichen im Wortinnern, zu verwenden.
2. den „Leitfaden zum einheitlichen Umgang mit geschlechtergerechter Sprache“ des Oberbürgermeisters in der Fassung vom 25.10.2020 dahingehend zu überarbeiten und im Rahmen der Beschlusskontrolle in der zweiten Bürgerschaftssitzung des Kalenderjahres 2025 vorzulegen.
3. diese Regelung auch für die Eigenbetriebe der Universitäts- und Hansestadt Greifswald umzusetzen. Für Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sind entsprechende Regelungen über die Gesellschafterversammlungen anzustreben.