19.05.2025 - 8.4 Mikrofonnutzung bei Redebeiträgen von Einwohnern

Zuständigkeit:
abgelehnt
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Beratung

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Hochschild bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Prof. Dr. Münzenberg

. macht darauf aufmerksam, dass die Einwohner und Einwohnerinnen die Möglichkeit erhalten, Fragen zu stellen. Es handele sich dabei nicht, wie bei den Mitgliedern der Bürgerschaft, um einen Redebeitrag. Das Instrument der Einwohnerfragestunde sei in der Vergangenheit ausgenutzt worden, um sich zu produzieren, die Aufzeichnung politisch zu vermarkten und aggressive Stimmung zu verbreiten. Demnach seien verschiedene Maßnahmen ergriffen worden. Das Grundanliegen sei, den Einwohnern und Einwohnerinnen die Möglichkeit zu bieten, Frage zu stellen. Dies sei weiterhin gegeben.

. spricht sich strikt dagegen aus, die Maßnahmen zurückzunehmen.

 

Frau Wuschek

. widerspricht der Aussage von Herrn Prof. Dr. Münzenberg, dass sich die Menschen nun nicht mehr durch ihre Wortmeldungen vermarkten können. Durch die Regelung in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) sei es Medien gestattet, Film- und Tonaufnahmen unmittelbar aus der Sitzung zu fertigen.

. empfinde es als unangenehm, dass die Mitglieder der Bürgerschaft den Einwohnern und Einwohnerinnen den Rücken zukehren. Die Zuschauenden im Livestream hören lediglich eine Stimme.

. sieht darin eine Unterteilung der Gesellschaft.

. macht darauf aufmerksam, dass es in anderen Städten und Landkreisen erlaubt sei und ruft dazu auf, sich daran ein Beispiel zu nehmen.

 

Herr Herbst

. weist darauf hin, dass bei diesem Vorgehen durchaus datenschutzrechtliche Hürden bestehen, die vorweg zu nehmen seien. Dies sorge durchaus für Aufwand für die Verwaltung, für den Sitzungsablauf und für die Einwohnerinnen und Einwohner, die zur Sitzung der Bürgerschaft kämen, um eine Frage oder Anregung loszuwerden und nicht um im Livestream aufzutreten.

. zeigt anhand eines Beispiels auf, dass die Bürgerbeteiligung auch in der jetzigen Form stattfinde und deren Sachverhalt ebenso angenommen und aufgegriffen werden.

Die Anliegen der Bevölkerung sollten im Mittelpunkt stehen und dies konkret schlage der Zukunftsrat vor, in dem es um Bürgerbeteiligung gehe.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Herr Kramer zeigt an, dass seine Abstimmung nicht gezählt worden sei, sodass das Abstimmungsergebnis dahingehend um eine zusätzliche Ja-Stimme korrigiert wird.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Die Hauptsatzung der Greifswalder Bürgerschaft wird in Paragraf 2 um Folgendes erweitert:

 

Für die Redebeiträge der Einwohnerinnen und Einwohner gelten hinsichtlich des Datenschutzes im Zusammenhang mit den Ton- und Videoaufnahmen bzw. Übertragungen die Regeln laut Paragraf 4 Absatz 3 der Hauptsatzung sowie Paragraf 4 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft. Für die Redebeiträge kann wahlweise das Mikrofon am Rednerpult oder das Mikrofon im Zuschauerbereich genutzt werden.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

21

1