14.07.2025 - 8.21 Personalkosten der Stadtverwaltung wirksam begr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.21
- Zusätze:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion Greifswald
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 14.07.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Zuständigkeit:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Herr Rappen bringt die Beschlussvorlage ein.
Der Oberbürgermeister
. weist darauf hin, dass die Entscheidung über eine Höhergruppierung weder in den eigenen Ermessensbereich der Verwaltungsspitze noch den der Bürgerschaft falle. Dies sei im Tarifrecht verankert und sofern jemand aufgrund seiner Tätigkeit Anspruch auf eine Höhergruppierung habe, müsse der Person diese gewährt werden. Ebenso unzulässig sei ein Verbot für die Nachbesetzung der Stellen im übertragenen Wirkungskreis. Insbesondere die Bürgerservicebereiche werden im Auftrag des Landes ausgeführt und von diesem auch finanziert.
. weist darauf hin, dass die einzige Sitzung des Hauptausschusses am 29.09.2025 stattfinde. Gegebenenfalls werden Sondersitzungen in den Sommerferien notwendig, um große Verzögerungen zu vermeiden.
. korrigiert die Aussage der Beschlussvorlage, dass der Personalaufwendungsansatz per Prognose zum 30.04.2025 überschritten werde. Dies sei nicht der Fall. Nach derzeitigem Stand komme die Verwaltung mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln aus.
Die Verwaltung prüfe nach Freiwerden einer Stelle stets deren Notwendigkeit und deren Organisation. Das Verfahren werde regelmäßig vorgestellt.
Aufgrund der Kurzfristigkeit und einer noch ausstehenden Beantwortung einer schriftlichen Anfrage bittet die Verwaltung um Vertagung der Beschlussvorlage.
Herr Barsch
. sagt, dass die Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke der Beschlussvorlage zustimmen werde.
. verweist auf die Formulierung des Beschlussvorschlages „Der Oberbürgermeister wird gebeten…“, was implementiere, das umzusetzen, was rechtlich möglich sei.
Sofern das öffentliche Leben im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich nicht völlig eingeschränkt werden solle, sei es für die Bürgerschaft nicht zu vermeiden, an anderen Stellen substanziell einzugreifen. In der Vergangenheit habe sich die Fraktion durchaus dafür eingesetzt, die Verwaltung handlungsfähig zu halten, jedoch gebe es aus ihrer Sicht Effizienzsteigerungspotentiale.
Herr Kramer
. berichtet von seinen guten Erfahrungen im Umgang mit Verwaltungsmitarbeitenden und weist auf den bestehenden Wettstreit mit anderen Kommunen und Arbeitgebenden hin.
. spricht sich für die Ablehnung der Beschlussvorlage aus.
Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Nachträgliche Anmerkung: Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen handelt es sich hierbei um Minderaufwendungen. Dennoch wird im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen der Teilhaushalt 02 angegeben.
