14.07.2025 - 8.2 3. Änderung zur Hauptsatzung der Universitäts- ...

Zuständigkeit:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Präsidentin der Bürgerschaft

. ruft den Tagesordnungspunkt auf.

. bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Barsch bringt den Änderungsantrag „Änderungsantrag zu 3. Änderung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Antrag zur Vorlage BV-P-ö/08/0159-02“ (BV-P-ö/08/0159-05) der Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke ein.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft

. regt folgende Änderung des Beschlussvorschlages im Änderungsantrag an:

 

Die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung wird in Punkt 13 wie folgt ergänzt:

 

„§ 19 Ab. 2 der Hauptsatzung wird am Ende um folgenden Satz ergänzt:

 

Die Besetzung erfolgt ab der 9. Wahlperiode der Bürgerschaft der UHGW gem. § 42 Abs. 3 Satz 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern durch unmittelbare Wahl der Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils (§42 Abs. 3 Satz 4 KV M-V).“

 

Die Änderung wird vom Einbringer übernommen.

 

Der Oberbürgermeister

. sagt, dass die Verwaltung das Anliegen grundsätzlich verstehe. Wenn sich die Bürgerschaft dafür entscheide, sei Greifswald die erste Kommune, die diese Direktwahl in Ortsteilvertretungen umsetze. Demzufolge seien viele offene Fragen zu klären – u. a. die Einteilung der Wahlbezirke, welche Wahlvorschlagsträger, Zeitpunkt der Wahl, Wahlperiodendauer, Größe und Zuschnitt der Ortsteilvertretungen etc.

Damit gehen erhebliche organisatorische, finanzielle und personelle Aufwendungen einher.

. regt an, dieses Anliegen um einen Sitzungszyklus zu verschieben, damit die Verwaltung ausführliche Argumente und Informationen zur Verfügung stellen könne.

 

Herr Herbst

. begrüßt die Anpassung der Hauptsatzung an die Änderungen der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) sowie das Signal des Oberbürgermeisters und seines 1. Stellvertreters, die aufgrund der aktuellen Haushaltslage ihre Aufwandsentschädigungen reduzieren.

. hält es aus diesem Grund auch für richtig, dass die Änderung der Stunden für die Fraktionsgeschäftsführenden nicht vorgenommen werde.

. befürwortet es, in der Sitzung der Bürgerschaft am 13.10.2025 über die Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der bürgerschaftlichen Gremien zu diskutieren.

. wirbt für eine fraktionsübergreifende Lösung.

 

Herr Burmeister

. moniert die Kurzfristigkeit des Änderungsantrages und macht auf den bereits bestehenden hohen zeitlichen Aufwand am Wahltag der Kommunalwahlen aufmerksam.

 

Herr Hochschild

. hinterfragt, warum die Aufwandsentschädigung des 2. Stellvertreters des Oberbürgermeisters erhöht werde.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft

. weist darauf hin, dass eine Begründung in der Sachdarstellung aufgeführt sei und dieses Thema auch in der Sitzung des Präsidiums angesprochen worden sei. Die Erhöhung resultiere aus dem gewachsenen Aufgabenspektrum. Es kämen Aufgaben hinzu, die nicht stellenimmanent seien. Zudem werde diese Aufgabe neben der hauptamtlichen Tätigkeit im Ehrenamt ausgeübt.

 

Der Oberbürgermeister

. ergänzt, dass laut Entschädigungsverordnung für die 2. Stellvertretung eine Aufwandsentschädigung bis zu 1 TEUR vorgesehen sei. Die letzte Erhöhung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sei 2015 vorgenommen worden.

 

Herr Barsch

. erklärt sich mit einer Vertagung der Angelegenheit des Änderungsantrages einverstanden. Wichtig sei, dass diese Möglichkeit diskutiert werde. Das Anliegen werde im nächsten Gremienlauf neu eingebracht. Dieser Änderungsantrag „Änderungsantrag zu 3. Änderung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Antrag zur Vorlage BV-P-ö/08/0159-02“ (BV-P-ö/08/0159-05) werde demzufolge zurückgezogen.

 

Herr Liedtke

. macht darauf aufmerksam, dass Mitglieder der Bürgerschaft in anderen Ortsteilen sehr engagierte Arbeit geleistet hätten. Durch die Forderung im Änderungsantrag hätten Mitglieder der Bürgerschaft keine Möglichkeit mehr, in Ortsteilvertretungen mitzuwirken.

. sieht diese Veränderung kritisch, was beispielsweise die Informationsweitergabe angehe.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Die Sitzung wird mit TOP 8.17 fortgesetzt.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die angehängte 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

29

7

2

 

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Anlagen

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