13.10.2025 - 8.37 Vergabe von Bewachungsdienstleistungen im Ratha...

Zuständigkeit:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Bei der Abstimmung hat Herr Reuken seine Stimme nicht abgegeben.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft entscheidet, ersatzweise für den Hauptausschuss gemäß § 6 Abs. 5 Nr. 1 Hauptsatzung, über die Einleitung eines Vergabeverfahrens über Bewachungsdienstleistungen im Rathaus und Stadthaus für die Jahre 2026 bis 2029.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

33

1

0