08.12.2025 - 9.3 Parksituation in der Mühlenstraße so verträglic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Zusätze:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion Greifswald neue Version am 05.12.2025
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 08.12.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Zuständigkeit:
- Einzelabstimmung
Beratung
Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Herr Rappen bringt die Beschlussvorlage ein.
Herr König
. hinterfragt zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages, weshalb die Bewohner und Bewohnerinnen der Mühlenstraße vergünstigt Parkplätze bei der Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft mbH erhalten sollen, obwohl es ausreichend Parkplätze auf den größeren Parkflächen sowie Nachttarife gebe.
. appelliert an die Mitglieder des Aufsichtsrates der Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft mbH, zu prüfen, ob es bessere und attraktivere Möglichkeiten gebe, um den Parkdruck aus der Innenstadt zu nehmen.
. empfindet den Punkt 3 des Beschlussvorschlages widersprüchlich.
. warnt hinsichtlich Punkt 4 des Beschlussvorschlages davor, dass dies auch Straßen außerhalb der Innenstadt betreffe. Hier sollten Einzelfallprüfungen vorgenommen werden.
Herr Herbst
. weist darauf hin, dass die Preise im Parkhaus auf das Jahr gesehen günstiger seien, als viele Stellplätze für Anwohner und Anwohnerinnen an anderen Orten.
. betont wiederholt, dass insbesondere in der Innenstadt bekannt sei, dass Parkplätze rar seien. Es bestehe kein Anspruch auf einen Parkplatz vor der Haustür.
. ist der Ansicht, dass der Punkt 4 des Beschlussvorschlages zumindest in einem Fachausschuss diskutiert werden müsse. Laut der Formulierung habe der Stellplatz stets Priorität - noch vor einem Gehweg oder einem Radweg.
. hält diesen Punkt für nicht zustimmungsfähig.
. stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Punkte des Beschlussvorschlages einzeln abzustimmen.
Es gibt keine Gegenrede.
Herr Weber
. fragt, ob es möglich sei, mit dem Verkehrszeichen 315 „Parken auf Gehwegen“ die Bewohnerparkplätze wiedereinzuführen.
Herr Heil
. hebt besondere Einzelfälle hervor, für die es nicht immer einfach sei, die Kosten für einen Parkplatz aufzubringen.
. wünscht sich seitens der Verwaltung Alternativvorschläge, wenn Vorschläge der Politik nicht umsetzbar seien.
Der Oberbürgermeister
. verwehrt sich gegen den Vorwurf und sagt, dass die Verwaltung nach dem Gerichtsurteil eine Vielzahl an Varianten geprüft und der Politik konkrete Änderungsvorschläge unterbreitet habe.
Die Verwaltung bemühe sich stets, dem politischen Raum zeitnah Stellungnahmen zukommen zu lassen.
Herr Lerm
. ergänzt, dass er bereits mehrfach erläutert habe, dass der Fokus der Verwaltung aus unterschiedlichen Gründen auf den Gewerbetreibenden gelegen habe. Es seien Alternativen geschaffen worden, um den Gewerbetreibenden zu ermöglichen, ihr Gewerbe ausüben zu können.
. antwortet auf die Frage von Herrn Weber, dass dieser konkrete Vorschlag geprüft worden, jedoch nicht zulässig sei.
. macht deutlich, dass die Mühlenstraße eine geförderte Straße sei, wodurch keine Zweckentfremdung stattfinden dürfe. Sofern hier Veränderungen in Größenordnungen vorgenommen werden, laufe die Stadt Gefahr, dass Fördermittel zurückgezahlt werden müssen.
Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages abstimmen.
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft appelliert an den Oberbürgermeister, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den in der Mühlenstraße ansässigen Gewerbetreibenden unkompliziert und proaktiv Genehmigungen zum Be- und Entladen zu erteilen. Zudem sind Möglichkeiten für die Abholung von Waren durch die Kunden der ansässigen Gewerbetreibenden zu prüfen.
2. Die Bürgerschaft bedauert den Entfall der Anwohnerparkplätze in der Mühlenstraße ausdrücklich und beauftragt den Oberbürgermeister, den dortigen Anwohnern, d h. Personen mit amtlich gemeldetem Wohnsitz in der Mühlenstraße, ohne Mehrkosten für diese das Parken auf Flächen der Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft mbH (GPG) zu ermöglichen.
3. Die Bürgerschaft bittet den Oberbürgermeister, in vergleichbaren Fällen auch zukünftig die Interessen aller Verkehrsteilnehmer, der Anwohner und anliegender Unternehmen sorgfältig gegeneinander abzuwägen und Maßnahmen zu ergreifen, um Anwohnerparkplätze zu erhalten.
4. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, bei zukünftigen Maßnahmen zum Umbau, Ausbau oder Neubau von Straßen die entsprechenden Planungen grundsätzlich so vorzunehmen, dass eine ausreichende Fahrbahnbreite für die Ausweisung von Parkplätzen immer gewährleistet bleibt.
