08.12.2025 - 9.4 Ergänzung des Beschlusses zur Erstellung eines ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Zusätze:
- Bürgerschaftsfraktion Christlich Demokratisch Konservative neue Version am 08.12.2025
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 08.12.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Zuständigkeit:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Herr Hochschild bringt die Beschlussvorlage ein.
Frau Damm verlässt die Sitzung.
Herr Schreiber
. weist darauf hin, dass der Oberbürgermeister rechtlich nicht an diesen Appell der Bürgerschaft gebunden sei. Im Bußgeldverfahren finde jederzeit eine Einzelfallprüfung statt.
Herr Barsch
. macht darauf aufmerksam, dass das Nichtbeantworten dieses Fragebogens nach Bundesgesetz eine Ordnungswidrigkeit sei.
. gibt den Hinweis, dass bereits in der Sachdarstellung der des Beschlusses zugrunde liegenden Beschlussvorlage auf diese Pflicht hingewiesen worden sei.
. bittet um Ablehnung der Beschlussvorlage.
Herr Heil
. hält Bußgelder für die Nichtteilnahme an dieser Befragung für überzogen und appelliert eine Umsetzung mit Maß und Mitte.
Herr Weber
. plädiert für Zustimmung zu dieser Beschlussvorlage.
Frau Wuschek
. erklärt, dass es beispielsweise älteren Menschen schwerfalle, einige dieser Fragen zu beantworten.
. betont, dass bei Beschlussfassung nicht bekannt gewesen sei, dass an diese Befragung Bußgelder bei Nichtteilnahme geknüpft seien.
. sieht eine Ungleichbehandlung der Bevölkerung, da nur ausgewählten Bürger und Bürgerinnen diese Pflicht auferlegt worden sei.
. bittet um Zustimmung.
Herr König
. ist der Meinung, dass es bei der Befragung vor allem um die Angaben der Vermietenden gehe.
. weist auf den Ermessensspielraum der Verwaltung hin.
. geht davon aus, dass auf jedem Schreiben ein Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin benannt sei, sodass sich die betroffenen Personen bei Fragen und Problemen an die Verwaltung wenden können.
Herr Barsch
. sagt eingehend auf den Redebeitrag von Herrn Heil, dass die Stadtverwaltung die Verhältnismäßigkeit und das Ermessen ausübe. In der Praxis gebe es bei einer Ordnungswidrigkeit nicht einmal 10 Prozent des Maximalbetrages beim Erstverstoß.
Diese Beschlussvorlage mische sich politisch in die gesetzesmäßige Ermessensausübung der Verwaltung und der entsprechenden Behörden ein.
Herr Kramer
. stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Aussprache.
Es gibt eine formale Gegenrede.
Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen:
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Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
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17 |
15 |
6 |
Frau Wuschek
. gibt aufgrund der vorherigen Diskussion darüber die persönliche Erklärung ab, dass sie kein Schreiben der Stadtverwaltung als Vermieterin erhalten habe und damit nicht befangen sei.
Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, im Rahmen der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels sicherzustellen, dass keine Bußgelder oder sonstige Sanktionen gegen Bürger verhängt werden, die sich nach entsprechender Aufforderung nicht an der Datenerhebung beteiligen. Die vertraglichen Vereinbarungen mit dem beauftragten Institut sollen entsprechend angepasst oder ergänzt werden, um dies zu gewährleisten.
