13.01.2025 - 4 Fragen, Vorschläge und Anregungen der Einwohner...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung der Ortsteilvertretung Riems
- Gremium:
- Ortsteilvertretung Riems (OTV Rie)
- Datum:
- Mo., 13.01.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
· Wiederherrichtung der Badestelle am ehemaligen KiTa-Badeplatz wird gewünscht
· Hinweis auf enorme Schäden an den Deichen und Wegen durch Wildschweine – Bitte um Prüfung, inwiefern hier regelmäßig bejagt werden kann, um die Tiere aus dem Umfeld zu vergrämen
· übermäßige/häufige Nutzung der durch die Stadt für den Ortsteil bereit gestellten Grünschnitt-Container durch Ortsfremde und Kleingartenbesitzer aus den Nachbargemeinden. Hier wird offensichtlich sogar Werbung durch die Vereinsvorsitzenden gemacht. Fr. Heinrich schlägt vor, Kontakt zu den Gartenvereinsvorsitzenden aufzunehmen und das Thema zu besprechen
· Spielplatz zwischen den beiden sanierten Neubau-Blöcken in der Ringstraße;
Es gibt seit Längerem große Differenzen zwischen denen, die sich ein ruhiges Wohnumfeld wünschen und den Eltern kleiner Kinder, die ihren Bedarf an einem Spielplatz in für ihre Kinder auch selbständig erreichbarer Nähe erwarten; angeblich wurde dieser bei Abschluss des Mietvertrages versprochen; A4res verweist auf den Spielplatz im Brooker Weg – aus Sicht der Eltern zu weit entfernt und aufgrund des fehlenden Bürgersteigs auch zu gefährlich für die Kinder; alternativ schlug A4res vor, dass interessierte Eltern einen der Gärten auf Kirchenland pachten und sich um die Formalitäten (Versicherung etc.) kümmern, A4res würde auch Spielgeräte bereit stellen; hier fehlte es dann an der Bereitschaft der Eltern zur Übernahme der Verantwortung. Es wurde darauf verwiesen, dass die Organisation schwierig sei – wenn Pächter dann ggf den Wohnort wechseln bzw. deren Kinder dem Kleinkindalter entwachsen sind, müssten Nachfolger gesucht werden …;
Fr. Heinrich hat deshalb die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinterfragt und weil eine eindeutige Antwort auch der Mieterverein nicht geben konnte, sich an dem Bürgerbeauftragten des Landes gewandt. Eine Kernaussage der Antwort ist:
Die Verpflichtung zur Anlage eines Kleinkindspielplatzes besteht nicht nur bei der Errichtung eines Gebäudes, sondern nach allgemeiner Rechtsmeinung auch bei der Änderung oder Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes, wenn durch diese Änderung oder Nutzungsänderung auf dem Baugrundstück die Zahl der Wohnungen auf mindestens vier ansteigt.
Im Übrigen wurde informiert:
• Die untere Bauaufsichtsbehörde der Hansestadt Greifswald hat bei einer örtlichen Besichtigung festgestellt, dass sich im unmittelbaren Bereich der Wohngebäude kein Kleinkindspielplatz befinde.
• Baugenehmigung wurde im vereinfachten Verfahren erteilt. In diesem Verfahren werde die Verpflichtung zur Herstellung von Kinderspielplätzen nach § 8 Absatz 2 LBauO M-V nicht geprüft.
• Die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung in einem solchen Prüfverfahren entbinde aber nicht von den Verpflichtungen der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt würden.
• Die untere Bauaufsichtsbehörde der Hansestadt Greifswald hat bereits Kontakt zum Bauherrn aufgenommen. Dieser habe versichert, dass er im Jahr 2025 den Kleinkindspielplatz errichten werde.
• Für den Fall, dass der Bauherr sein Versprechen nicht einhalten sollte, könne die untere Bauaufsichtsbehörde über die Einleitung eines bauaufsichtlichen Verfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.
Mieter, die kein Interesse an dem Spielplatz haben, für dessen Errichtung in den Nebenkosten dann aber trotzdem belastet werden, fühlen sich durch den Artikel in der OZ diskreditiert, besonders durch das Zitat „Letztlich geht es um die Frage, ob Kinder ein Gewinn oder eine Störung darstellen“, welches Frau Heinrich nach eigener Angabe so nicht gesagt hat. Das führte dazu, dass die Empörung sehr groß war, sich einige Anwohner von ihr als „Kinderhasser“ diskriminiert fühlten, obwohl es ihnen nur um ein ruhiges Wohnumfeld geht. Frau Fleischmann nannte die „angebliche“ Aussage von Frau Heinrich polarisierend und nicht im Sinne einer Ortsteilvertretung, denn hier sollten die Interessen der Bürger zusammen geführt und nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Einige Mitglieder der OTV verlangten, dass Frau Heinrich eine Richtigstellung Ihrer Aussage von der OZ fordern müsse, was sie zusagte.
Herr Schwarzrock merkte an, dass er die durch den Vermieter vorgeschlagene Lösung, einen gesicherten und mit zugelassenen Spielgeräten ausgestatteten „Pachtgarten“ zur Verfügung zu stellen gut und lösungsorientiert findet, insbesondere hinsichtlich der haftungsrechtlichen Belange.
Die Meinungen der OTV-Mitglieder, ob ein Spielplatz gebaut werden soll oder nicht, sind uneinheitlich. Aber die OTV hat das auch nicht zu beschließen. Letztlich wird die Entscheidung durch den Wohnungsvermieter und natürlich die gesetzlichen Bestimmungen getroffen.