16.06.2025 - 3.2 Bestätigung der Niederschrift der Sondersitzung...

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Beratung

Bei der Abstimmung zur Niederschrift zum 24.04.2025 wurde von Herrn Leibelt ein Änderungsbedarf angemeldet. Unter TOP 6 stand vor der Überarbeitung durch die Kolleginnen des Denkmalschutzes „Hinweis dass der denkmalgeschützte Bereich in Riemserort nicht nur aus der Keimzelle (ehemaliger Fahrdienst/ rotes Haus) und den Typenbauten (Doppelhäusern) aus den 50er Jahren besteht. Es wurden auch Wohngebäude 1939/40 errichtet bei deren Planung und Errichtung nicht auf die spätere Siedlung Rücksicht genommen werden konnte.“ Dies wurde in die nachfolgende gegenteilige Aussage redigiert: „Hinweis dass der denkmalgeschützte Bereich in Riemserort nicht nur aus der Keimzelle (ehemaliger Fahrdienst/ rotes Haus) und den Typenbauten (Doppelhäusern) aus den 50er Jahren besteht. Es wurden auch Wohngebäude 1939/40 errichtet, die wie der Fuhrparkkomplex ebenfalls planvoll in die spätere Wohnsiedlung integriert wurden.“

Dem Änderungsantrag wurde mehrheitlich zugestimmt und im Anschluss das Protokoll in der veränderten Form bestätigt.

 

Vermerk der Kanzlei der Bürgerschaft:

Gemäß § 12 (6) S. 2 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sind Einwendungen und Änderungsvorschläge zur Niederschrift fünf Arbeitstage vor der jeweiligen Sitzung ausschließlich in Textform einzureichen.

Um diese Frist zu wahren, wird die Bestätigung der Niederschrift erneut für die Sitzung am 15.09.2025 vorgesehen.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

1