15.09.2025 - 13 Vorschläge, Anregungen und Fragen der Mitgliede...

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Beratung

Hr. Leibelt berichtet über ein regelmäßig/dauerhaft am Ortseingang (Parkplatz am Deichbeginn) parkendes Wohnmobil, zu dem jetzt auch noch ein Wohnanhänger gekommen ist, so dass dort Kurzparker keine Möglichkeit mehr haben, ein Fahrzeug abzustellen. Hr. Schwarzrock wird einen freundlichen Hinweis unter den Scheibenwischer klemmen, dass Dauerparken/Campen an der Stelle nicht vorgesehen ist.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Pflegezustand der öffentlichen Räume auf der Insel sehr zu wünschen übriglässt. Ausbleibende Mäharbeiten, umher liegender Windbruch u.ä.

Zuständig für Bushaltestelle und Weg zwischen Parkplatz Südseite zum Rondell ist die Stadt, für die übrigen Flächen die BImA.

 

Fr. Heinrich stellt auf Bitten von Fr. Koch und Hr. Last zur Diskussion, ob die Sitzung künftig schon 17:30 Uhr beginnen kann. Dies erweist sich als schwierig für die anderen noch berufstätigen Mitglieder der OTV, die nicht rechtzeitig Feierabend machen können; es wird aber noch einmal betont, dass es in der Hand jedes einzelnen OTV-Mitgliedes liegt, die Sitzungen möglichst kompakt zu gestalten.

 

Herr Schwarzrock informierte über einen Mailverkehr zwischen ihm und der Leitung des FLI vom September 2025:

1. Wie bewertet die Leitung des FLI die grundsätzliche Bedrohungslage des Instituts? 2. Wie bewertet die Leitung des FLI die potentielle Gefährdungslage im Falle einer kriegerischen Auseinandersetzung?

Zu 1. und 2.: Zuständig für die Einschätzung von Bedrohungslagen sind die Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene. Spezifische Gefährdungshinweise liegen dem FLI nicht vor.

3. Welche präventiven Maßnahmen sind seitens des FLI bereits ergriffen worden bzw. sind, in Anbetracht der lt. Herrn Merz akuten Bedrohungslage für die Bundesrepublik (Zitat: „Fällt die Ukraine, ist der Russe übermorgen in Deutschland“), in Planung?
4. Wie schätzt die Leitung des FLI die Gefährdungslage für die Einwohner des Ortsteils Riems/Riemserort, sowohl im Grundsatz als auch explizit im Kriegsfall, ein?

Zu 3. und 4.: Am FLI werden jederzeit – unabhängig von kriegerischen Auseinandersetzungen – umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Biosicherheit umgesetzt. Für den Fall, dass in Folge eines Ausfalls der Versorgung (Energie, Wasser) ein sicherer Betrieb der Anlagen nicht mehr möglich sein sollte, verfügt das FLI über ausreichende Ressourcen, um rechtzeitig alle Systeme kontrolliert herunterzufahren.