04.11.2025 - 5 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

Antwortschreiben auf Fragen von der Sitzung am 16.09.2025 bezüglich Fahrradweg Ladebower Chaussee, Vorfahrtsregelung und Ferienwohnungen im OT Wieck wurden verlesen.

Die Antwort bezüglich Vorfahrtregelung Fahrradweg über Ladebower Chaussee ist unzufriedenstellend. Begründung: Die anwesenden Mitglieder der OTV stellen die Frage: Muss erst etwas passiert sein, bis die Verwaltung reagiert? Welchen Nachteil, bzw. was spricht, außer Paragrafen, dagegen, an dieser Stelle Fahrradfahrer darauf hinzuweisen, dass sie die Vorfahrt zu beachten haben?

Anwesende sehen in dem Übergang eine Gefahrenquelle, aus folgenden Gründen:

 

1. schlechte Einsehbarkeit durch starken Bewuchs, insbesondere aus Richtung Greifswald

2. Die Geschwindigkeit ist wegen der Gleisquerung in beiden Richtungen reduziert. Aus Richtung Ladebow kommend fehlt hinter dem Gleis eine Geschwindigkeitsbegrenzung, so dass Fahrzeugführer nach Gleisüberquerung annehmen, dass sie auf Tempo 100 beschleunigen können. Zitat: 

"Nach der Überquerung eines unbeschrankten Bahnübergangs gilt grundsätzlich die allgemeine Höchstgeschwindigkeit, die für die jeweilige Straße an dieser Stelle festgelegt ist."

 

Verbesserungsvorschlag:

zu 1: Entfernung des Böschungsbewuchses bis hinter die Straßenbäume, bis zum Gleis durch entfernen des Buschbewuchses und regelmäßiger Mahd der Böschung hinter dem Straßengraben, bis zum Gleis heran. Aufstellen eines Hinweisschildes, dass Radfahrer die Vorfahrt der Straße beachten

zu 2: Aufstellen eines Schildes mit Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30 hinter dem Gleis, aus Ladebow kommend.

 

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001809&TOLFDNR=1027612&selfaction=print