05.11.2025 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungs...

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Beratung

Hr. Wiederhöft verliest die Information der Kanzlei der Bürgerschaft über das Rechtliche Problem in der Besetzung der OTV, es müssen in der OTV gemäß § 19 Abs. 2 der Hauptsatzung mindestens 5 Mitglieder der Ortsteilvertretung auch im vertretenen Gebiet leben.

Solange die Besetzung nicht angepasst wird, dürfen keine Beschlussvorlagen oder Anträge zum Ortsteilbudget abgestimmt werden.