28.04.2025 - 5 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mo., 28.04.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
Herr Dr. Fassbinder informiert über den Zugang der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den Haushaltssatzungen 2025/2026 des Kernhaushaltes und der Städtebaulichen Sondervermögen durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) erhielt diese vorab per E-Mail; sie wurde den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen zugesandt.
Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat den Haushalt unter Auflagen genehmigt, die öffentliche Bekanntmachung steht noch aus. Insgesamt fällt die Entscheidung des Ministeriums positiver aus als erwartet. Insbesondere ist hervorzuheben, dass für das Jahr 2025 kein Haushaltssicherungskonzept beschlossen werden muss.
Der Doppelhaushalt 2025/2026 wurde mit Einschränkungen genehmigt. Die Verschlechterung der Jahresergebnisse resultiert unter anderem aus Preissteigerungen im Energie- und Baubereich, Tarifabschlüssen, stark ansteigenden Ausgaben im sozialen Bereich sowie den Auswirkungen des Zensus.
In den vergangenen Jahren wurde ein großes Vertrauen erarbeitet, sodass auch in hohem Maße Gestaltungsfreiräume bestehen. Bis auf wenige Auflagen wurden keine konkreten Vorgaben erteilt. Die UHGW wird alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Selbstgestaltung nutzen.
Die nicht genehmigten Investitionskredite können u. U. bei Vorliegen der Veranschlagungsreife nachgenehmigt werden.
Ein aktuelles Problem sind die gestiegenen Kitakosten. Der Haushalt wurde am 11.12.2024 beschlossen, die Gesetzesänderung zum KiföG wurde erst im Januar 2025 verabschiedet.
Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung hat dazu aufgefordert, Sparanstrengungen zu unternehmen, und Maßnahmen zur Verbesserung des Jahresergebnisses wie zum Beispiel Steuererhöhungen, vorgeschlagen. Die UHGW wird sich dieser Herausforderung annehmen und ebenfalls Vorschläge zur Einsparung vorlegen.
Frau Stawinski ergänzt, dass dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung zum 15.11.2025 eine Stellungnahme zu den realisierten bzw. künftig vorstellbaren Maßnahmen vorzulegen ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass besprochene und beschlossene Maßnahmen nicht genügen könnten. Das Ministerium sollte daher bereits unterjährig über die geplanten Maßnahmen informiert werden.
Es wurden nur sehr wenige Investitionskredite genehmigt. Die Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2024 (31.809.500 EUR) gelten im Jahr 2025 fort. Diese sind der erteilten Genehmigung (17.226.400 EUR) hinzuzurechnen. Somit steht ein guter Spielraum zur Umsetzung beschlossener Maßnahmen zur Verfügung. Für den Fall, dass im Jahr 2026 ein höherer Kredit erforderlich sein sollte, da eine Umsetzung im Jahr 2025 nicht möglich war, besteht die Möglichkeit einer Nachgenehmigung.
Herr Al-Khouri erkundigt sich nach der Dauer der vorläufigen Haushaltsführung.
Frau Stawinski: Sie gilt bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung. Die Dauer des Prozesses erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei bis drei Wochen.
Herr Dr. Kerath erkundigt sich, wie mit den freiwilligen Leistungen verfahren werde.
Herr Dr. Fassbinder informiert, dass die Thematik in der Erörterung sei. Es werden derzeit alternative Wege gesucht und konkrete Vorschläge erarbeitet, die dem Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen vorgelegt werden.
Herr Dr. Kerath bittet um präzise Angaben, um welche konkreten Vorschläge es sich handelt.
Herr Dr. Fassbinder führt aus, dass eine Vielzahl von Werkzeugen zur Verfügung stehen, es könnten Leistungen hinzugefügt, gestrichen, Einnahmen erhöht oder Maßnahmen verschoben werden. Es sind verschiedene Optionen denkbar.
Frau Stawinski führt aus, dass es auch freiwillige Leistungen in der UHGW gebe, die sich rechnen und sich durchaus auch positiv darstellen. Es sei erforderlich, jede freiwillige Leistung separat zu betrachten. Zu diesem Zeitpunkt kann jedoch noch keine abschließende Aussage getroffen werden.
Herr Rappen fragt:
Herr Rappen: Die Kitakosten werden sich auf ca. 9 Mio. EUR in den beiden Jahren belaufen, was eine erhebliche Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Kosten darstellt. Diese Kosten müssen aufgefangen werden. Wie ist generell zu verfahren, wenn das Land seine Regelungen ändert?
Herr Dr. Fassbinder erklärt: Die Erhöhung der Kitakosten ist das Ergebnis eines längeren Prozesses. Dieser setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
Den explodierenden Kosten und den Forderungen der Landkreise nach höheren finanziellen Mitteln.
Die Novellierung des KiföG kommt den Forderungen aller Seiten anteilig nach. Die sich daran anschließenden Platzkostenverhandlungen mit dem Landkreis führten zu den im Januar vorgelegten Mehrbedarfen.
Die Städte sehen sich mit der Herausforderung konfrontiert, dass die Kosten einen signifikanten Anstieg verzeichnen. Unter Anderem lässt die Haltung der Landesregierung in Bezug auf die vollständige Beitragsfreiheit für alle Kindertageseinrichtungen Raum für Kritik.
Herr Rappen: Es wird seitens des Landes eine Empfehlung ausgesprochen, das Grundstück im B-Plan 119 nicht zu erwerben. Warum empfiehlt das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung dies?
Herr Lerm: Die Einnahmen und Ausgaben des B-Plan 119 können derzeit nicht wirtschaftlich gegenübergestellt werden, da die Erschließungskosten für dieses Gebiet sehr hoch zu bewerten sind. Sollte es zu neuen Erkenntnissen kommen, die eine positive Bilanz erwarten lassen, wäre eine Nachsteuerung zur kostengünstigeren Gestaltung der Erschließung zu erwägen.
Frau Stawinski: Das Ministerium ist sich der Stadtentwicklungschance bewusst, kann die finanziellen Auswirkungen dennoch nicht außer Acht lassen.
Herr Rappen: Die Maßnahmen „Erweiterungsbau CDF-Schule“ und „Interimslösung Schulzentrum“ sind in der Haushaltsgenehmigung als Nichtveranschlagungsreif dargestellt worden. Wie ist der aktuelle Planungsstand?
Herr Lerm: Die Nachgenehmigung wird beantragt werden. Sofern der Abschluss der Leistungsphase 3 vorliegt.
Frau Knoll: In Kürze werden die Ausschreibungen zur Containerlösung erfolgen, wobei derzeit die letzten Abstimmungen durchgeführt werden.
Herr Rappen erkundigt sich, ob die Planung bereits fertiggestellt ist und somit die Leistungsphase 3 abgeschlossen wurde?
Frau Knoll: Die Leistungsphasen wurden durch die Verwaltung selbst erbracht.
Frau Stawinski: Zum Zeitpunkt der Übersendung des Haushalltes war die interne Leistungsphase 3 noch nicht abgeschlossen. Sobald sie vorliegt, kann eine Nachbeantragung erfolgen und im Anschluss daran die Ausschreibung durchgeführt werden.
Herr Rappen bittet darum, den Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen zeitnah in die Erarbeitung von Sparmaßnahmen einzubeziehen.
Herr Dr. Fassbinder: Es gibt verschiedene Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden könnten. Eine davon wäre die Verlängerung der vorläufigen Haushaltsführung, für die kein Einverständnis der Bürgerschaft erforderlich wäre. Bezüglich der Beschlussfassung zu allen weiteren Maßnahmen, wird die Verwaltung Vorschläge einbringen.
Herr Dr. Kerath: Erhalten die Vereine bei der weiteren Anordnung der vorläufigen Haushaltsführung keine finanziellen Mittel?
Herr Dr. Fassbinder: Nein. Vereine, denen die Insolvenz droht, erhalten bereits finanzielle Mittel, hier erfolgt eine sorgfältige Abwägung der Dringlichkeit.
Herr Dr. Valentin erfragt den Zeitpunkt des Nachtragshaushalts.
Frau Stawinski teilt mit, dass derzeit keine Veranlassung bestehe, für 2025 oder 2026 einen Nachtrag zu verfassen.
Herr Rappen: Welche Prognose ist der Haushaltsanalyse per 28.02.2025 zu entnehmen?
Frau Stawinski: Das Jahresergebnis liegt etwa 2 bis 3 Mio. EUR über dem Plan.
Die Erstellung der nächsten Haushaltsanalyse erfolgt zum 30.04.2025. Diese wird dem Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen zur Kenntnis gegeben.
Frau Teetz präsentiert die Informationen zum Band II des Haushaltes 2025/2026. Dieser ist nunmehr vollständig und erneut auf der Internetseite der UHGW hochgeladen. Er bildet die wirtschaftliche Betätigung der UHGW im Überblick ab. Die direkten Beteiligungen, deren Töchter sowie die drei Eigenbetriebe sind mit den Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen enthalten.
Für die Eigenbetriebe Abwasserwerk und Hanse-Kinder sind zwischenzeitlich vollumfänglich die Genehmigungen durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung erteilt worden. Die Genehmigungen gelten sowohl für die Kreditaufnahmen als auch für die Verpflichtungsermächtigungen. Für das Seesportzentrum GREIF wurde der Wirtschaftsplan in der letzten Sitzung der Bürgerschaft beschlossen, die Kassenkreditaufnahme muss noch genehmigt werden; diese ist bereits beantragt.
Zu einigen Beteiligungen gibt es weitere Erläuterungen durch Frau Teetz und einige Nachfragen:
Bei den Stadtwerken Greifswald hat die Bürgerschaft eine Erhöhung des Stammkapitals von 15 Mio. EUR aus Gesellschaftsmitteln auf 50 Mio. EUR beschlossen. Die Umschreibung ist mit der Änderung des Gesellschaftervertrages verbunden; der Notartermin findet am 05.05.2025 statt.
Die VBG Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH ist eine 100%ige Tochter der Stadtwerke. Der Wirtschaftsplan 2025 steht unter dem Vorbehalt der Fortführung des ÖPNV in 2026. Die Entscheidung der Bürgerschaft und des Kreistages zur Fortführung des öffentlich-rechtlichen Vertrages und zur Konsolidierung des Liniennetzes wird den handelsrechtlichen Verlust noch minimieren. Konkrete wirtschaftliche Zahlen liegen noch nicht vor. An der Konsolidierung des Liniennetzes arbeitet der Verkehrsbetrieb derzeit.
Der erhöhte Zuschuss in Höhe von 1 Mio. EUR vom Landkreis wird nach Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages an die Stadtwerke durchgereicht. Derzeit befindet sich der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Prüfung beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung.
Die DLG WVG Dienstleistungsgesellschaft mbH ist eine 100%ige Tochter der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald. Das geplante Ergebnis für 2025 beträgt -196,3 T EUR.
Herr Evers hinterfragt das negative Ergebnis. Frau Teetz erklärt die Zahlen mit der Instandhaltung in der Gesellschaft und neu einzubauenden Zählern in den Objekten. Ein Verlust aus der Stadthalle ist nicht im Ergebnis enthalten; es wird eine auskömmliche Pacht bezahlt.
Hinsichtlich der GPG wird nachgefragt, wie hoch denn die Überschüsse aus dem Dienstleistungsvertrag zur Bewirtschaftung der Parkscheinautomaten sind, die an die Stadt gezahlt werden. Frau Teetz sagt eine Beantwortung mit dem Protokoll zu: Geplant sind nach Auskunft der GPG für 2025 saldiert ca. 740.000 EUR (einnahme- und ausgabeseitig im Produkt 54600 veranschlagt).
Zur WITENO informiert sich Herr Rappen über den angedachten Aufsichtsrat. Gibt es für die Mensa und die Sanierung des TZV eine Zeitleiste, wie weit ist der Fortschritt?
Frau Teetz teilt mit, dass zur Änderung des Gesellschaftsvertrages und Installierung eines Aufsichtsrats noch Zeit benötigt wird. Die Angelegenheit befindet sich im Beteiligungsmanagement in Bearbeitung.
Frau Stawinski äußert sich zur Mensa: Die Darlehensgabe, die beabsichtigt ist, muss vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung genehmigt werden. Erst nachdem die Genehmigung vorliegt, kann die Maßnahme fortgeführt werden.
Herr Dr. Fassbinder ergänzt, der Bauantrag ist eingereicht und die Baugenehmigung wird bearbeitet.
Herr Evers bittet, solche umfangreichen Informationen als gesonderten Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung zu setzen.
Die ausführliche Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.
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