23.06.2025 - 8.1 Globalbeschluss zur Vergabe von Gewerbe- und In...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Datum:
- Mo., 23.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 23.1 Immobilienverwaltungsamt/Abteilung Liegenschaften/Forsten
- Zuständigkeit:
- ungeändert zugestimmt
Beratung
Herr Förste bringt die Vorlage ein.
Entscheidend ist, dass der Durchführungserlass zu § 56 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern, durch die Kommunen verpflichtend sind, Grundstücke mindestens zum Verkehrswert zu verkaufen. Dieser entspricht oftmals nicht dem Bodenrichtwert, wie es in dem aktuell bestehenden Beschluss dargestellt ist.
Der Verkehrswert wird entweder durch ein Gutachten oder eine gutachterliche Stellungnahme des Gutachterausschusses oder eines öffentlich bestellten Gutachters festgestellt.
Erbbaurechte sind in dem aktuellen Beschluss gar nicht erfasst.
Es gibt keine Diskussion.
