23.06.2025 - 8.6 Beantragung eines Ökokontos auf Miteigentumsflä...

Zuständigkeit:
ungeändert zugestimmt
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Beratung

Herr Förste bringt die Vorlage ein.

Herr Al-Khouri fragt, ob die Einnahmen in Höhe von 533.000 € jährlich wiederkehrende Einnahmen sind oder eine Einmalzahlung.

Herr Förste informiert, dass es sich um eine einmalige Geldleistung handelt, wenn es zu einem Verkauf der Ökopunkte kommt, andernfalls können wir diese selbst als Stadt nutzen, wenn Ökopunkte im Rahmen von Planungen und/oder konkreten Baumaßnahmen notwendig zum Ausgleich eines naturschutzrechtlichen Eingriffs kommt. Im Falle der Nutzung der Ökopunkte würde anhand der Wertgrenzen eine erneute Beschlussvorlage in die Gremien eingebracht werden.

Herr Rappen fragt, ob sich die ebenfalls angedachten Windenergieanlagen auf derselbe Fläche mit einem Ökokonto vertragen würden. Diese Frage muss im jeweiligen Genehmigungsverfahren geklärt. Die Beschlussvorlage legitimiert den Oberbürgermeister erst einmal nur zur Antragstellung.

Herr Rappen bittet um Mitteilung der Kosten zur Herrichtung der Fläche.

Der Großteil der Voraussetzungen ist durch die Herstellung der Sölle zu 100 % gefördert worden. Die nun noch notwendigen Kosten zur Umwandlung von Ackerland in Grünland sind konkret nicht bekannt, aber deutlich geringer als die entstehenden möglichen Einnahmen.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

2

6