10.11.2025 - 9.26 Beschluss über das konsolidierte Liniennetz für...

Zuständigkeit:
ungeändert zugestimmt
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Beratung

Herr Lerm bringt die Vorlage ein.

 

Herr Rappen wünscht sich eine ausführliche Vorstellung im Bauausschuss. Darüber hinaus empfiehlt er, den alten Beschluss aufzuheben und einen neuen Beschluss zu fassen. Im letzten Absatz der Vorlage wird dargelegt, dass die Bürgerschaft am 13.10.2025 den Beschluss gefasst hat, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH zu vergeben. Dieser Beschluss wurde jedoch lediglich für die Dauer eines Jahres gefasst. Es sollte in Erwägung gezogen werden, auch den Greifswalder Stadtbusverkehr an den Landkreis zu übergeben.

Herr Lerm betont, dass sowohl der Kreistag als auch die Gemeindevertretung umfangreiche Beschlüsse zu diesem Thema gefasst haben. Die Organisation des ÖPNV für das Stadtgebiet Greifswald obliegt gemäß diesen Beschlüssen der UHGW. Dies sollte auch in Zukunft beibehalten werden.

 

Frau Teetz erklärt, dass der Kreistag und die Bürgerschaft vor einem Jahr die Weiterführung des ÖPNV durch Greifswald und damit durch die VBG festgelegt haben. Aufgrund der Länge der Verhandlungen konnte die öffentliche Bekanntmachung nicht, wie geplant, erfolgen; diese wird nun zum Jahresende für die nächsten zehn Jahre ab 2027 erfolgen. Eine Voraussetzung ist die Veränderung des Liniennetzes (das aktuelle Liniennetz kann nicht mehr befahren werden). Das konsolidierte Liniennetz führt zu einer Reduktion der Mehraufwendungen von ca. 50 % gegenüber dem von der Bürgerschaft im Jahr 2022 beschlossenen Liniennetz.

 

Herr Krüger verdeutlicht, dass es von Vorteil ist, wenn der Greifswalder Stadtbusverkehr in der UHGW verbleibt.

 

Herr Rappen ersucht um eine Synopse zu Fahrplankilometern und Aufwendungen, die folgende Faktoren beinhalten sollte: derzeitiges Netz, Beschluss von 2022 und konsolidiertes Liniennetz nach Beschlussvorlage, um für Klarheit in dieser Angelegenheit zu sorgen.

 

Herr Dr. Fassbinder informiert darüber, dass sich die Situation des Nahverkehrs im Landkreis seit einem Jahr im Umbruch befindet. Das übergeordnete Ziel, einen einheitlichen Betrieb im gesamten Landkreis zu etablieren, ist nachvollziehbar und legitim. Die UHGW ist der Auffassung, dass sich der städtische ÖPNV in einigen Aspekten von dem im Landkreis unterscheidet. Dies betrifft die Angebotsstruktur, die Nachfrage sowie den Aufbau. Aus diesem Grund ist die UHGW der Ansicht, dass diese Lösung die bessere und die günstigere ist.

 

Herr Krüger regt an und bittet die UHGW, mit der Geschäftsführung der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH (VVG) ins Gespräch zu gehen und ggf. Busse aus dem Umland auch in Greifswald halten zu lassen.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

7