10.11.2025 - 9.27 Erhöhung des investiven Eigenanteils und zukünf...

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Beratung

Herr Dr. Fassbinder bringt die Vorlage ein. Gemäß dem Vorschlag der UHGW in dieser Vorlage soll das Segelschulschiff GREIF wieder in See stechen. Alternative Vorschläge in der Sachdarstellung, die durch die UHGW benannt wurden, müssen über einen Änderungsantrag eingebracht werden.

 

 

Vor einigen Jahren wurde die umfassende Sanierung der GREIF begonnen. Der städtische Anteil der Finanzierung liegt derzeit bei unter 40 %, während über 60 % von Bund, Land und zahlreichen Spenderinnen und Spendern getragen werden. Aufgrund von Corona, der Energiekrise, der Preissteigerungen im Bauwesen und der Insolvenz eines Auftragnehmers erfordert das Projekt zwischenzeitlich einen höheren finanziellen Bedarf. Die Mehrkosten in Höhe von 2,9 Mio. EUR, die auf fachlichen Erkenntnissen basieren, zielen darauf ab, die GREIF wieder seetüchtig zu machen. Die Verwaltung bittet um Unterstützung und Bewilligung der notwendigen Gelder.

 

Die GREIF ist ein fahrendes mobiles Denkmal. Alle Förderanträge, Fördermittelgeber und Spenderinnen und Spender gehen davon aus, dass die GREIF wieder so aufgerüstet wird, dass sie in See stechen kann. Das Ziel ist es, nicht nur eine Hülle oder ein Museum wiederherzustellen, sondern einen Ort zu schaffen, an dem Menschen unterwegs sind und gemeinsam Seefahrt erlernen und erleben können. Der soziale Zusammenhalt und die seemännischen Traditionen sollen weiterhin erlebbar und erfahrbar sein.

 

Dieses Symbol hatte für die Stadt stets eine hohe Bedeutung, und es ist von entscheidender Wichtigkeit, dass es nicht verloren geht. Die Petition, die vor etwa zwei Wochen durch den Förderverein Rahsegler GREIF e. V. initiiert wurde, hat bereits über 2.500 Unterschriften erhalten. Dies verdeutlicht das hohe Maß an Aufmerksamkeit, das ihr vonseiten der Bürgerinnen und Bürger erwiesen wird.

 

Angesichts der derzeitigen Haushaltslage ist diese Entscheidung nicht einfach. Es finden derzeit Gespräche mit dem Bund, dem Land und mit Vereinen statt, um die weitere finanzielle Unterstützung zu erhalten. Die Gespräche mit Bund und Land werden voraussichtlich nicht vor dem 17.11.2025 abgeschlossen sein. Die UHGW bittet um die Genehmigung der Bereitstellung der finanziellen Mittel in Höhe von 2,9 Mio. EUR.

 

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