10.11.2025 - 9.27.1 Änderungsantrag zu: "Erhöhung des investiven Ei...

Zuständigkeit:
ungeändert zugestimmt
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Beratung

Herr Cymek bringt die Vorlage ein. Die GREIF ist ein wichtiges Denkmal der Stadt Greifswald und genießt in der Bevölkerung einen hohen Stellenwert. In Anbetracht der derzeitigen Haushaltslage ist eine sorgfältige Abwägung erforderlich. Abgesehen von der unmittelbaren Sanierung besteht auch die Option, das Schiff zunächst an die Kaikante zu legen und es ggf. anschließend nach Verfügbarkeit der finanziellen Mittel einer weiteren Sanierung zu unterziehen. Es stellt sich die Frage, ob Fördermittel zurückzuzahlen sind, wenn das Schiff an die Kaikante gelegt wird oder die spätere Option der Wiederherstellung in Betracht kommt. Es ist zu überprüfen, ob die Varianten 2. und 3. zum Verlust der Fördermittel führen würden. Die entsprechenden Fördermittelgeber sind in diesem Zusammenhang zu kontaktieren. Sollten beide Varianten zum Verlust der Fördermittel führen, wäre es nicht sinnvoll, 2,9 Mio. EUR nicht auszugeben.

 

Herr Krüger bestätigt, dass es bei einer Rückzahlung der Fördermittel tatsächlich keinen Sinn ergäbe, die Sanierungsarbeiten einzustellen. Die Zwischenlösung der späteren Fertigstellung zu favorisieren, ist keine Lösung, da die Sanierungsarbeiten zukünftig nicht günstiger werden. Die Entscheidung, das Schiff als Denkmal fahren zu lassen oder es als Museum an die Kaikante zu legen, ist eine politische Entscheidung, die von der Bürgerschaft getroffen werden muss. Nach aktuellem Stand ist es nicht die richtige Entscheidung, die Sanierungsmaßnahmen am Schiff zu beenden. Die Mehrheit der Greifswalder Bevölkerung spricht sich für das Schiff aus. Das Schiff sollte auch als Traditionsschiff betrachtet werden. Wäre eine Übertragung an den Verein möglich, sofern der Verein dazu in der Lage ist? Wieviel Personal benötigt das Schiff zwingend? Wie könnte der Verein das zukünftig umsetzen?

 

Herr Dr. Kerath erinnert, dass es nicht klar sei, ob die GREIF lt. Fördermittelgeber zu fahren hat. Zu Beginn der Verhandlungen wurde dieser Fakt nicht abschließend geklärt. Der Oberbürgermeister legte Wert darauf, dass nur der im Beschlussvorschlag genannte Punkt gewünscht wurde, wobei im Beschlusstext ausdrücklich die Suche nach Alternativen erwähnt wird. In der Sachdarstellung gibt es einen Absatz, in dem es heißt, dass das Schiff nicht nur fertiggestellt werden, sondern auch segeln soll. Zu welchem Zeitpunkt wurde festgestellt, dass die finanziellen Mittel nicht ausreichen?

 

Herr Dr. Fassbinder weist darauf hin, dass es sich um zwei separat zu betrachtende Themen handelt (Wie ist der aktuelle Stand der Dinge? Vergangenheitsbewältigung). Die GREIF soll wieder segeln, seemännisches Leben auf dem Meer ermöglichen, Ausbildungsmöglichkeiten bieten und Begegnungsort für Jung und Alt sein. Bezüglich der Option, bei den Fördermittelgebern die Anfrage zu stellen, um zu ermitteln, welche Optionen nicht den Verlust der Fördergelder nach sich ziehen, ist es unwahrscheinlich, eine Antwort zu erhalten. Der Fördermittelbescheid formuliert deutlich, dass die GREIF wieder segeln soll, gleichlautend wurde seinerzeit der Bürgerschaftsbeschluss gefasst. Es besteht eine hohe moralische Verpflichtung gegenüber den privaten Spendern und Spenderinnen, die GREIF wieder unter Segel zu setzen. Das Thema Personal ist noch zu berücksichtigen. Mitarbeitende der UHGW sind an Bord der GREIF. Die Stilllegung des Schiffes hätte somit Konsequenzen für das Personal an Bord. Dass die zur Verfügung gestellten Mittel in 4,6 Mio. EUR nicht ausreichend sind, ergab sich im Zuge des Fortschreitens der Sanierungsmaßnahme. Die derzeit vorhandenen finanziellen Mittel sind ausreichend, um die Hülle des Schiffes wiederherzustellen und dieses Ende 2025 ins Wasser lassen zu können. Seit ca. Monaten liegt die eingeschätzte Summe vor, die für die Fertigstellung und die Seetauglichkeit erforderlich ist. Die aufgezeigten Alternativen dienen dazu, eine fundierte Wahl treffen zu können. Zur Besichtigung des Schiffes am 14.11.2025 sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Dort kann auch der aktuelle Sanierungsfortschritt in Augenschein genommen werden.

 

Herr Fichte konkretisiert, dass vier Personen zur Schiffsführung notwendig sind, zum Segeln reiche das jedoch nicht aus, da gebe es Unterstützung von den Vereinsmitgliedern. Der Sanierungsprozess gestaltete sich als äußerst anspruchsvoll und problematisch, wobei wiederholt Schwierigkeiten auftraten. Im Jahr 2022 erfolgte eine Gesamtausschreibung, bei der kein Unternehmen gefunden wurde, das den Auftrag in seiner Gesamtheit übernehmen konnte. Daher mussten die Gewerke einzeln vergeben werden. Die Außenhülle ist bereits ertüchtigt, der Innenausbau, die Motorisierung, Elektronik, Heizung und Lüftung sind noch zu erbringen. Der Antrag zur Sanierung des Schiffes wurde seinerzeit mit dem Maßnahmenziel gestellt, dass das Schiff wieder in See stechen soll. Die Ziele zur Erfolgskontrolle umfassen unter anderem den qualitätsgerechten Abschluss der Maßnahme, den Nachweis der Klassenerneuerung (Schiffs-TÜV), den Nachweis der Zugänglichkeit des Schiffes für die Öffentlichkeit und die Wiederaufnahme der Fahrt sowie Aspekte der Nachhaltigkeit. Im Fördermittelbescheid wird darauf hingewiesen, dass der Zuwendungsempfänger für die Übernahme etwaiger Mehrkosten sowie die Sicherung der Betriebskosten im Zeitraum der Bindungsfrist verantwortlich ist. Die Bindungsfrist beträgt 20 Jahre.

 

Herr Gehrke erkundigt sich, welche Fördermittel geflossen sind.

Herr Fichte gibt an, dass die Summe der Fördermittel von Bund und Land bei 2,2 Mio. EUR liegt.

 

Herr Gehrke: Wird die GREIF 2027 wieder in See stechen können?

Herr Fichte: Sobald eine geeignete Werft gefunden ist, die die weitere Sanierung übernimmt, ist der Stapellauf 2027 realistisch.

 

Herr Gehrke: Wird die Summe in Höhe von 2,9 Mio. EUR ausreichen, um die GREIF fertig zu stellen?

Herr Fichte: Es gibt eine fachlich fundierte Prognose, die von einem schiffbaufachlichen Prüfer bestätigt wurde.

Herr Dr. Fassbinder erklärt, dass nach fachlichen Gesichtspunkten 2,9 Mio. EUR ausreichend sein sollten, wobei eine genauere Aussage leider zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Sollte das Ausschreibungsverfahren deutlich von dieser Summe abweichen, kann das Angebot selbstverständlich zurückgezogen werden.

 

Herr Gehrke: Werden Gelder leichtfertig ausgegeben?

Herr Dr. Fassbinder widerspricht dem. Die Ausschreibungen wurden von Externen begleitet, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und einen sparsamen Einsatz der Mittel zu ermöglichen.

 

Herr Rappen führt aus, dass eine Mehrheit der Beteiligten das Schiff unter Segeln sehen möchte, dies jedoch von externen Faktoren abhängig sei. Es wurden 4,7 Mio. EUR ausgegeben bzw. beauftragt. Wie viel davon ist tatsächlich in der Schiffsanierung verwendet worden und welcher Betrag wurde für Anwaltskosten und andere externe Kosten aufgebracht? Der Oberbürgermeister hat in der Bürgerschaft mitgeteilt, dass für den fehlenden Betrag zur Sanierung im Haushalt nach Mitteln gesucht werde. Wurde tatsächlich eine Haushaltsmittelsuche durchgeführt? Wie bereits in den Vorjahren mitgeteilt, wird die Sanierung sich weiterhin verzögern. Es stellt sich die Frage, inwiefern die Aussage belastbar ist, dass 2,9 Mio. EUR tatsächlich ausreichen, um die Sanierung abzuschließen. Das Vertrauen in den Eigenbetrieb und die Betriebsleitung ist inzwischen erheblich geschwächt. Gibt es einen Zeitplan für die Sanierung? Sollten die Mittel freigegeben werden, ist zu klären, welche weiteren laufenden Instandhaltungen anfallen werden.

Herr Dr. Fassbinder erläutert, dass für den Eigenbetrieb ein Betriebsausschuss besteht. Dieser begleitet dieses Projekt und ist für die Beantwortung dieser Fragen verantwortlich. Der Betriebsausschuss wurde kontinuierlich informiert über die Entwicklungen und den Sanierungsstand. Im Haushalt wurde nach Mitteln gesucht, jedoch wird der aufzunehmende Kredit so gestaltet werden, dass große Tilgungen möglich sind. Sollten bei anderen Bauvorhaben Mittel eingespart werden, besteht die Möglichkeit, diesen Kredit zu bedienen.

Herr Fichte ergänzt, dass im Betriebsausschuss eine Erörterung aller Kosten, einschließlich der Planungskosten, stattfindet. Die angesprochene Verlässlichkeit der Prognose stellt für öffentliche Auftraggeber eine strukturelle Herausforderung dar. Im Vorfeld einer möglichen Vergabe ist eine fachkundige Schätzung unerlässlich. Eine verbindliche Belastbarkeit der Prognose ist erst nach Beendigung der Ausschreibung gegeben.

 

Herr Rappen hat Bedenken bezüglich der Ausführung von Herrn Fichte geäußert und dringt auf die Vorlage präziser Zahlen zur Sanierung.

Herr Dr. Fassbinder erklärt, die Zahlen nachzureichen.

 

Herr Cymek strebt die Option einer verzögerten Fertigstellung an, die der Bürgerschaft zur Wahl gestellt werden soll. Er erkundigt sich nach der Bedeutung der Fördermittelbindung von 20 Jahren und strebt eine verzögerte Fertigstellung an, die der Bürgerschaft ebenfalls zur Wahl gestellt werden soll.

 

Frau Teetz erläutert, dass die Fördermittelbindung für das Schiff 20 Jahre beträgt. Dies bedeutet, dass die UHGW verpflichtet ist, das Schiff als seefahrendes Schiff der Öffentlichkeit für diesen Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Der Antrag wurde auf Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft von 2020 eingereicht. Die Bürgerschaft hat beschlossen, das Schiff als seegehendes Berufsschiff zu erhalten. Daraus resultieren zusätzliche Anforderungen, die im Sanierungskonzept enthalten sind. Eine Forderung des Ministeriums war, neben dem regulären Planer auch einen schiffbaufachlichen Prüfer zu bestellen. Dieser hat die Sanierungsmaßnahmen begleitet. Im Geschäftsplan des Jahres 2020 wurde festgelegt, dass das Schiff wieder segeln soll, das ist dem Ministerium auch bewusst. Zudem wäre auch ein Umbau als Museumsschiff mit erheblichen Kosten verbunden.

 

Frau Görs erkundigt sich, ob bis 2027 eine Anpassung des vorhandenen Konzepts vorgesehen ist. Um hohe Unterhaltskosten nach der Fertigstellung des Schiffes zu vermeiden, sollte bereits jetzt nach Synergieeffekten mit anderen Vereinen oder Institutionen gesucht werden.

Herr Dr. Fassbinder teilt mit, dass zahlreiche Elemente des Konzeptes umgesetzt wurden. Auf der GREIF wurde das Personal auf das absolut notwendige Minimum reduziert. Der Verein leistet seit vielen Jahren außerordentliche Beiträge. Das kontinuierliche Engagement der Vereinsmitglieder ist ein wesentlicher Bestandteil des Modells. Es finden bereits jetzt Gespräche statt, um den für die GREIF erforderlichen Zuschuss auf ein Minimum zu reduzieren. Es ist vorgesehen, den Bereich "Bildung und Jugend" signifikant zu erweitern und zu intensivieren.

 

Herr Evers erinnert, dass zu Beginn der Diskussion über den Wiederaufbau der GREIF die meisten Fraktionen den Erhalt des Schiffes als segelndes Denkmal befürwortet haben. Wie bei allen Denkmälern sind auch hier die Kosten nicht eindeutig vorauszusehen gewesen. Herr Evers appelliert an alle Fraktionen, lösungsorientierte Wege zu finden, um den Ausbau des Schiffes fertigstellen zu können.

 

Herr Dr. Kerath weist darauf hin, dass zahlreiche Punkte hinsichtlich des Ablaufs der Maßnahmen und der Finanzierung noch ungeklärt sind.

 

Herr Rappen legt der Verwaltung nahe, die Vorlage zurückzustellen und bis zur Bürgerschaft am 08.12.2025 auf alle aufgeworfenen Fragen zu antworten.

Herr Dr. Fassbinder bittet darum, die Fragen schriftlich einzureichen und verspricht, alle Fragen zu beantworten. Er bestätigt, dass die Vorlage auch am 08.12.2025 abgestimmt werden könnte.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

4

3