28.04.2025 - 11.4 Mikrofonnutzung bei Redebeiträgen von Einwohnern
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.4
- Zusätze:
- Bürgerschaftsfraktion Christlich Demokratisch Konservative
- Datum:
- Mo., 28.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Zuständigkeit:
- abgelehnt
Beratung
Herr Winter bringt den Beschlussvorschlag ein.
Die Einbringer sollten die Möglichkeit haben, von vorne aus sprechen zu können, damit sie gesehen werden können. Das Sprechen von hinten führt zu Akustik- und Verständnisproblemen, weil sich alle umdrehen müssen.
Die Ermutigung für eine Beteiligung soll dadurch erhöht werden.
Herr Dietrich führt aus, dass die Präsidentin der Bürgerschaft der Fraktion geantwortet hat. Es stellt sich die Frage, ob die Vorlage nicht zu stark in § 29 Abs. 1 Kommunalverfassung eingreift (Hausrecht/Ordnungsrecht der Präsidentin der Bürgerschaft). So eine Regelung, müsste nach § 17 Kommunalverfassung in die Hauptsatzung aufgenommen werden, d. h. die Vorlage müsste so umgeschrieben werden. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen müssten aufgenommen werden (z. B. Speicherdauer, Löschung, etc.).
Herr Dietrich hat mit dem Landesdatenschutzbeauftragten telefoniert. Dieser hat eine schriftliche Stellungnahme angekündigt.
Damals gab es noch keine konkreten Regelungen zum Datenschutz in der Kommunalverfassung. Der Datenschutzbeauftragte hat schon signalisiert, dass wenn diese Vorlage kommt, wird der Stream entweder nicht speicherbar sein oder er müsste nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden.
Der Grund hierfür ist, dass die Personen, die für die Bürgerschaft sprechen, mandatsspezifisch vorne stehen. Dadurch ist die Speicherung für die Zeit der Wahlperiode gestattet. Die Bürger sind nur sitzungsbezogen vor Ort. Ein weiteres Problem ist die schriftliche Einwilligung, die eingeholt werden muss, d. h. Personen müssten sich vorher anmelden oder vorne eine Einwilligungserklärung ausfüllen, dass sie gestreamt werden.
Die Thematik wurde bereits sieben Mal im Präsidium besprochen und es wurde sich immer darauf geeinigt, dass man es beim Status Quo belässt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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2,9 MB
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