28.04.2025 - 11.6 Strandbadpflege
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.6
- Datum:
- Mo., 28.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:01
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
IV/08/0011 Strandbadpflege
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 23 Immobilienverwaltungsamt
- Zuständigkeit:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Bauer verlässt die Sitzung um 20:04 Uhr.
Herr Janke beantwortet die an die Verwaltung gestellte Anfrage,
1. den Bereich des Wassersaumes und des Beachvolleyball-Feldes von Beton-Brocken und Bewuchs zu befreien.
Die Aufgabe kann mit der in der Verwaltung vorhandenen Personalkapazität nicht geleistet werden. Denkbar wäre die Vergabe an einen Dienstleister beispielsweise eine Auftragserweiterung des bestehenden Dienstleistungsvertrages für die Strandbadpflege.
Die Ausschreibung erfolgt alle 4 Jahre (Rasenmahd, Reinigung Sanitäranlagen, Kleinstreparaturen). Es gibt keinen speziell ausgewiesenen Bereich für die Beachvolleyballer. Der Bereich vom Rettungsturm der DLRG bis hin zum Hundestrand wird häufig von den Beachvolleyballern genutzt. Nach Rücksprache mit dem Dienstleistungs-Mitarbeiter vor Ort befinden sich Beton-Brocken im nordwestlichen Bereich Richtung Sperrwerk (wo Steine mit Beton zugegossen werden). Der Bereich unterliegt der Unterspülung sodass Brocken herausplatzen. Direkt am Deich wurden unterspülte lose Gesteinsschichten mit technischen Geräten abgetragen und Geröll nicht ordnungsgemäß entsorgt. Eine entsprechende Meldung an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt ist erfolgt. Größere Steine können nicht durch die Siebmaschine entfernt werden. Den Bereich komplett zu reinigen, stellt einen enormen Aufwand dar, deswegen die Idee, dass die Reinigung durch die Schaufel eines Traktors erfolgt. Der Dienstleister würde die Kosten hierfür natürlich umlegen. Es müsste festgelegt werden, in welchen Abständen gereinigt werden soll. Pro Reinigung belaufen sich die Kosten auf ca. 3.000,00 €/Reinigung.
Der vermehrte Bewuchs hat mit der hohen Frequentierung zu tun, d. h. Saaten verteilen sich vermehrt im Sand. Der Bereich müsste mit einer Fräse bearbeitet werden.
2. Anschaffung eines Grubbers als Anbaugerät zu eruieren, um den Beachvolleyball-Bereich aufzulockern
Die Anschaffungskosten einer geeigneten Fräse (für 20 – 30 cm Tiefe) betragen ca. 10.000,00 €. Die Kosten werden teilweise auf die UHGW umgelegt oder die UHGW beschafft die Fräse eigenständig. Wenn die Kosten für ein geeignetes Gerät mehr als 2.000,00 € betragen, dann als Infovorlage in den Gremienlauf zurück.
Ein Arbeitsvorgang mit der Fräse die an einem Traktor vorgeschnallt wird, beträgt ca. 200,00 € (Servicemitarbeiter, Fräse, Benzin). Die Kosten würden dann zusammen mit den Personalkosten auf die UHGW umgelegt werden oder Vergabe an Drittanbieter. Der Servicemitarbeiter vor Ort wäre kostengünstiger als die Beauftragung einer Drittfirma. Jedoch inkludierte dieser Arbeitsgang bereits die Entfernung des Bewuchses, da es sich teilweise um dieselbe Fläche handelt. Kosten: ca. 500,00 €/Arbeitsdurchgang – Fläche: ca. vom Rettungsturm bis zum Hundestrand.
Es ist festzulegen, wie oft die Auflockerung stattfinden soll.
Man muss sich entscheiden, ob dies noch vor der Badesaison (20.05.2025 – Mitte/Ende September) erfolgen soll (HH-Lage).
3. Erarbeitung einer langfristigen Strategie, den ursprünglichen Zustand aus feinem, weichen und weißen Ostseesand wiederherzustellen.
Die Kosten der vergangenen Strandaufspülung im Jahr 2023 belaufen sich auf ca. 472.000,00 € (Fa. Hasspecker & Lieberenz Bau GmbH & Co. KG, Röckwitz).
Nach Aufspülung wies der Sand auch keine Ostseesandqualität auf. Der Greifswalder Bodden ist sehr lehmhaltig. Anfragen zur Bereitstellung von feinem, weißen Sand seitens der Stadtverwaltung in verschiedenen Gartenbaubetrieben haben bisher kein Ergebnis erzielt.
Aufgrund der angespannten HH-Lage, ist es fraglich, ob eine Ausschreibung o. Ä. erfolgen sollte, um Ostseestrandsandqualität herzustellen.
Der derzeit gebundene Servicemitarbeiter vor Ort hat ein häufigeres Sieben angeboten, um ggf. eine zumindest geringfügige Verbesserung herzustellen. Zusätzliche Kosten fielen auch hier an, allerdings nicht vergleichbar mit einer Neuaufschüttung. Grundsätzlich können natürlich in die Haushaltsplanung ab 2027 finanzielle Mittel aufgenommen werden.