10.11.2025 - 11.4 Sanierung Volksstadion - Teilnahme am Projektau...

Zuständigkeit:
ungeändert zugestimmt
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Beratung

Hinweis von Frau Dr. Schwenke:

  • Sie erinnert daran, warum sie darum gebeten hat, die Vorlage erneut vorzulegen.
  • Hintergrund war die intensive Diskussion um die notwendige Sanierung am Dubnaring.
  • Dabei kam das Programm Sanierung kommunaler Sportstätten erneut ins Gespräch, und der Ausschuss hatte die Verwaltung aufgefordert, zu prüfen, ob eine Antragstellung möglich sei.
  • Nun liege überraschend eine Vorlage zum Volksstadion auf dem Tisch, die ursprünglich nur im Finanzausschuss beraten werden sollte.
  • Der Sportausschuss solle hierzu ebenfalls Stellung nehmen, da weiterhin der Beschluss gelte, das Projekt in das Programm „Soziale Stadt“ einzubeziehen.
  • Gerüchteweise habe es Hinweise gegeben, dass das Innenministerium dem nicht abgeneigt sei.
  • Daher müsse der Ausschuss den aktuellen Sachstand erhalten.
  • Fördermittel sowie Bundesmittel zu nutzen sei grundsätzlich sinnvoll.

Nachfrage von Frau Dr. Schwenke an Herrn Lerm:

  • Sie fragt, weshalb das Programm im Zusammenhang mit dem Dubnaring nicht mehr in der Vorlage auftauche.
  • Ursprünglich sei angedacht gewesen, dieses Programm für die Sanierung des Dubnaring zu nutzen.
  • Darüber hinaus gebe es die Information, dass das Innenministerium offenbar nicht abgeneigt sei, das Volksstadion in das Programm Soziale Stadt aufzunehmen.

 

Stellungnahme der Verwaltung – Herr Lerm

  • Es gehe vorerst um die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“.
  • Es bestehe hoher Zeitdruck, da die Projektskizze bis zum 15. Januar 2026 eingereicht sein müsse.
  • Eine intensive inhaltliche Projektentwicklung sei in der Kürze der Zeit kaum möglich.
  • Für das Volksstadion liege bereits ein Bauantrag sowie eine Sportentwicklungskonzeption vor – deshalb habe die Verwaltung entschieden, zunächst das Volksstadion einzureichen, da man hier am weitesten sei.
  • Die Fördermittel würden voraussichtlich nicht ausreichen, um das gesamte Areal abzudecken; das Projekt müsse möglicherweise in Teilabschnitten umgesetzt werden.
  • Eine finale Abstimmung mit den Städtebaufördermitteln stehe noch aus.
  • Für eine notleidende Kommune betrage der Eigenanteil 25 %. Bei geschätzten 10,5–10,6 Mio. Euro Projektkosten läge der städtische Anteil bei ca. 8 Mio. Euro.
  • Parallel arbeite die Verwaltung an der Vorbereitung der Unterlagen für weitere neue Förderkulissen.
  • Die Vorlage sei noch nicht entscheidungsreif; Formulierungen und Korrekturen stünden noch aus.
  • Ziel sei, die Vorlage in der Dezembersitzung der Bürgerschaft einzubringen.
  • Man sei auf einem guten Weg, dass das Innenministerium das Projekt in die Städtebauförderung aufnimmt.
  • Er bittet um Zustimmung zur Teilnahme am Programm (Interessenbekundung).

 

Nachfrage von Herrn Barsch

  • Er fragt, ob die im Beschluss der Bürgerschaft angeordnete Prüfung der Sanierung des Dubnaring im Rahmen der „Sportmilliarde zum Ergebnis geführt habe, dass eine Antragstellung zeitlich nicht möglich sei.
  • Bedeutet dies, dass die Stadt keinen Antrag für den Dubnaring stellt – oder ist eine Doppelstrategie möglich?

Antwort von Herrn Lerm:

  • Die Fördertranche der „Sportmilliarde“ wurde auf drei Haushaltsjahre (2026–2028) verteilt (insgesamt 333 Mio. €).
  • Die Verwaltung habe sich bislang für das Volksstadion entschieden, da es am weitesten vorbereitet sei.
  • Eine spätere Antragstellung für den Dubnaring sei jedoch nicht ausgeschlossen.

 

Ergänzende Ausführungen von Herrn Hollandt

  • Es gebe zusätzlich das Sondervermögen des Bundes, aus dem Mecklenburg-Vorpommern ca. 1,9 Mrd. Euro erhalte.
    • Davon fließen 600 Mio. Euro in Bildung und 500 Mio. Euro in Schulen.
    • Da es sich beim Dubnaring um eine Schulsportfläche handele, könne diese darüber mitfinanziert werden.
  • Darüber hinaus verfüge das Land über ein eigenes Sondervermögen von rund 100–150 Mio. Euro für Sport und Kultur – auch hier könnte der Dubnaring berücksichtigt werden.
  • Das Land habe die Kommunen aufgefordert, geeignete Projekte zu melden, die ggf. vom Bund nach Kriterien ausgewählt werden.
  • Problematisch sei, dass die klassische Landes-Sportförderung für größere Kommunen derzeit nicht verfügbar sei.
  • Die ELA-Förderung umfasse zwar 12,6 Mrd. Euro, sei aber für die Stadt nicht zugänglich, da diese nicht ELA-berechtigt sei.
  • Das Ministerium habe die Stadt konkret gefragt, ob sie ein vorbereitbares Projekt habe, das kurzfristig präsentiert werden könne.
  • Es sollten Projekte sein, die überregional bedeutsam sind – daher eigne sich das Volksstadion besonders.
  • In der Städtebauförderung werde der Hochbau betrachtet, in der Sportmilliarde die Sportfläche.
  • Ziel sei eine möglichst multifunktionale Planung, um mehrere Förderprogramme parallel oder nacheinander nutzen zu können.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

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