21.01.2025 - 6 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

Herr Schick informiert 1.) zu Maßnahmen an den Unterführungen Verlängerte Scharnhorststraße zur Erhöhung der Sicherheit. Die Prüfung erfolgte verwaltungsintern u. durch ein Ingenieur Büro. Nachweislich ist kein Unfallschwerpunkt vorhanden. Maßnahmen wie Drängelgitter würden, durch die Konzentration von Fußgängern und Radfahrern, einen höheren Gefahrenpunkt erzeugen. Zur Erhöhung der Sicherheit werden im Frühjahr 2025 Markierungen und Piktogramme und nach Haushaltsfreigabe (2. Quartal) die Spiegelsysteme erneuert. Die Bauanlage selbst ist unveränderbar und kann nicht verbreitert werden. 2.) Straßenzustandsbericht wird im März 2025 vorgestellt und wird eine detailliertere Darstellung enthalten.

 

Herr Lerm informiert über den Start der zur kommunalen Wärmeplanung (KWP). Das Auftaktgespräch mit dem Unternehmen aus Rostock, welches die KWP begleitet, fand in KW 3 statt. In den kommenden Monaten erfolgt zunächst die Datenerhebung. Nach 3 Monaten Ab Juni soll die erste Öffentlichkeitsbeteiligung geplant; KWP wird 2026 abgeschlossen sein, gesetzliche Vorgabe sieht 2028 vor.

Herr Liedtke fragt nach, ob die Bearbeitung der KWP durch die Akteure Stadt (Stadtwerke Greifswald, Stadtverwaltung und WVG) auch möglich wäre? Anfrage nach einem detaillierteren Ablaufplan.

Herr Lerm antwortet, dass die kleinteilige Datenbeschaffung und Datenauswertung nur durch einen externen Dienstleister gewährleistet werden kann. Die Stadtwerke haben sich selbst eines externen Dienstleisters bedient.

Ein Ablaufplan wird den Mitgliedern des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit als Anlage zum Protokoll zur Verfügung gestellt

Frau Wuschek fragt nach dem Kostenpunkt und nach dem Zeitraum?

Herr Lerm antwortet, dass die Kosten bei etwa 145.000 € liegen und dass die Kosten entweder vollständig, aber mindestens zu 90% gefördert werden. Der überwiegende Teil wird zu mindesten 90% gefördert. [inhaltliche Richtigstellung: Die KWP wird in Greifswald nicht finanziell gefördert, da kein entsprechendes Förderprogramm auf die Stadt Greifswald anwendbar ist, u.a. wurde vor wenigen Jahren das Klimaschutzteilkonzept Wärme gefördert, welches eine weitere Förderung in diesem Bereich ausschließt. Die mögliche Förderung der KWP wurde 2023 durch die Umweltabteilung geprüft. Die Annahme, dass die Wärmeplanung gefördert wird, entstammt einem Vergabegespräch. Dort wurde lediglich der Haushaltsansatz besprochen, nicht aber die Fördermittelhöhe.]

 

Herr Kaiser weist auf den Termin zum Lärmschutzaktionsplan am 28. Januar 2025, 17:00 Uhr, im Bürgerschaftssaal hin. Die Teilnahme von jeweils 2 Mitgliedern der Fraktionen ist gewünscht.

Herr König sieht die zeitlich Dichte der Lärmaktionspläne als zu eng und kann sich hier einen Bürokratieabbau vorstellen.

Herr Kaiser weist auf den gesetzlich vorgegebenen Turnus hin.

Frau Wuschek fragt nach dem Inhalt des Lärmaktionsplanes und ob auch andere von Lärm betroffene Bereiche, von z.B. Sportstätten dazugehört.

Herr Kaiser antwortet, dass es der Lärmschutzaktionsplan Maßnahmen gegen den städtischen Verkehrslärm vorschlägt und deren Umsetzung regelmäßig evaluiert, z.B. passiver Lärmschutz – Austausch von Fenstern, Geschwindigkeitsreduzierung, 30er Zonen nachts, etc.; Wo gibt’s Verlärmung und wie viele Menschen sind betroffen vom Verkehrslärm.

Herr Prof. Dr. Münzenberg ruft zur Teilnahme auf und weist auf die Wichtigkeit hin. Der Lärmschutzaktionsplan ist eine der wenigen Möglichkeiten, Tempo 30 Zonen einzurichten.

 

Herr Wilde informiert zum informellen Planungsprozess zum Gorzberg (Präsentation im Anhang)

  • Aufstellung Masterplan „Am Gorzberg“
  • Bereich bereits seit 2017 im ISEK zur Untersuchung, Neuordnung, Weiterentwicklung vorgeschlagen
  • Untersuchung der Nutzungen und Nutzungsintensitäten im gemischten Gebiet (Bewohner und Gewerbetreibende)
  • B-Plan laufend, jedoch nie abgeschlossen
  • Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplans zur Vorbereitung/Fortführung der Bauleitplanung

 

Herr Hahn fragt nach der Verteilung der Eigentumsverhältnisse.

Herr Wilde antwortet, dass die Eigentumsstruktur vorliegt, welche mit einer Mischung aus privaten und städtischen Eigentümern eine heterogene Verteilung aufweist. Prozentuale Angaben können noch nicht gemacht werden.

Herr Heil fragt nach der Entwicklung des Gebietes als Mischgebiet mit Gewerbe und Wohnungen sowie nach der haushälterischen Darstellung/Abschätzung von Änderungen im Gebiet, z.B. Sanierung von Straßen.

Herr Wilde antwortet, dass bestehendes Gewerbe, insbesondere mit Bestandsschutz, erhalten bleibt. Mit Blick in die Zukunft wird das Thema Lärm im Bereich einer Mischnutzung eine wichtige Rolle spielen; Prüfung von Wohnraumabdeckung, gewerbliche Nutzung, Mischnutzung und was möglich ist.

Bezüglich der Finanzierung ist der Planungsprozess/städtebaulicher Rahmenplan mit Bordmitteln zu 100% ausfinanziert mit eigenen Stadtplanern im Haus. Eventuell sind externe Gutachten zum Lärm zu vergeben.

Herr Prof. Dr. Münzenberg spricht die Berücksichtigung und die Belange der Vereine an (Kletterhalle; Kampfsportvereine etc.) und ob diese auch in der Planung inbegriffen sind.

Herr Wilde bejaht die Beteiligung aller Nutzer und Nutzungen, so auch der Vereine.

 

Herr Wilde informiert aus dem Bereich der Bauleitplanung in der Steinbecker Vorstadt.

  • 2021 hat die Bürgerschaft den Erlass von 4 Veränderungssperren für B-Plan 3, B-Plan 105, B-Plan 105.1 B-Plan 105.2 beschlossen
  • Plansichernde Instrumente
  • Laufzeit von 2 Jahren und können jeweils um 1 Jahr verlängert; Höchstlaufzeit 4 Jahre laut BauGB
  • Unter besonderen Umständen ist noch eine weitere Verlängerung möglich
  • Prüfung durch das Rechtsamt: kein Vorliegen der besonderen Umstände
  • Auslaufen der Veränderungssperren am 25.März und 25. April 2025
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Anlagen