21.01.2025 - 10.2 Geplante Instandsetzungen 2025 und 2026
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Datum:
- Di., 21.01.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 66 Tiefbau- und Grünflächenamt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Schick ergänzt zur Vorlage, dass falls es in den Haushaltsansätzen in der Bestätigung des Haushaltes durch Schwerin zu Reduzierungen kommen sollte, Abstriche bei den Maßnahmen gemacht werden müssen. Kostenschätzungen wurden für 2025 dargestellt und für 2026 nur die Maßnahmen aufgeführt.
Frau Siewert fragt, warum die Straße an der Wieck auf dem Riems, welche sanierungsbedürftig ist, nicht in der Vorlage dargestellt ist.
Herr Schick antwortet, dass die Straße an der Wieck bei den investiven Straßenausbaumaßnahmen im Haushalt dargestellt ist, da es sich hier um eine Ausbaumaßnahme und nicht um eine Instandsetzungsmaßnahme handelt. Bei Haushaltsgenehmigung ist von 1 bis 2 Jahren Planungen auszugehen. Der Landkreis plant den ersten Bereich von Gristow bis zum Riems. Bis zur Umsetzung der Ausbaumaßnahme wird die Verkehrssicherung aufrechterhalten und kleine Maßnahmen im Sinne der Unterhaltung durchgeführt.
Herr König merkt an, dass diese Maßnahme unter dem Strich im Haushalt stand, im nicht finanzierten Teil.
Herr Heil fragt nach der Priorisierung in der Aufstellung der Instandsetzungsmaßnahmen.
Herr Schick antwortet, dass die Priorisierung nach dem Schadensbild, dem Zustand der Straße erfolgt. Dabei haben verkehrsrechtlich bedeutsamere Straßen Vorrang. Hauptverkehrsstraßen und Hauptsammelstraßen mit höherem Verkehrsaufkommen haben eine höhere Priorität als Anliegerstraßen, in denen Unterhaltungsmaßnahmen noch stärker wirksam sind.