21.01.2025 - 7 Informationen zur Entwicklung der Ladeinfrastru...

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Wortprotokoll

Herr Lerm weist auf das Ladeinfrastrukturkonzept hin, welches seit 2019 existiert. Die Ladesäulen der Stadtwerke Greifswald (SWG) wurden auf die UHGW übertragen. Dabei betreibt die UHGW diese technisch und die SWG kaufmännisch. In der UHGW gibt es zurzeit 40 Ladepunkte, welche momentan noch bedarfsgerecht sind. Begründung Herr Lerm: „Im gesamten Stadtgebiet haben wir 9 Tankstellen für herkömmliche Kraftstoffe“, Herr Lerm geht davon aus, dass „wir 300 bis 400 Zapfstellen anbieten an diesen 9 Tankstellen, d.h. wir haben ein Zehntel davon Stromladeinfrastruktur“. Dies bildet, laut Herrn Lerm, das „Verhältnis herkömmliche Kraftstoffe zu E-Autos“ ab. Das Ladeinfrastrukturkonzept muss fortgeschrieben werden, da es, laut Herrn Lerm, neuere Techniken mit schnellerem Laden gibt.

Ladeinfrastruktur (LIS) soll weiter ausgebaut werden, auch im Austausch mit den Wohnungsunternehmen WVG und WGG, welche wohnortnahe LIS schaffen. Ziel der Attraktivitätssteigerung durch wohnortnahe LIS wurde noch nicht erreicht.

Auswertung der Ladesäulenbelegung in Greifswald zeigt mit Hinweis auf Online-Karte aber auch, laut Herrn Lerm, dass es „keine Unterdeckung in Ausnutzung der Ladesäulen“ gibt.

Das Thema LIS soll höher auf die Agenda gesetzt werden.

 

Herr Heil wünscht sich eine grafische Darstellung der Ausnutzung der LIS mit Hinweis auf die Auslastung der Säule am Rathaus, mit der Frage, wo Schwerpunkte in Greifswald bestehen und an welcher Stelle nachrüstet werden sollte. Eventuell können auch die SWG eine Aussage dazu treffen. Herr Heil weist auf die ungleiche Verteilung in den Ortsteilen hin. Fragt nach, ob die Stadtwerke hier ein Konzept vorlegen könnten, um wohnortnah nachzusteuern. Für Bereiche mit Mehrfamilienhäusern könnten ebenfalls ein bis zwei Standorte geschaffen werden.

 

Herr Lerm verweist auf die Webseite Chargemap, welche jedoch nur Ladevorgäng und keine Belegungszeit zeigt. Für die stadteigene LIS werden Daten zur Benutzungszeit nachgereicht. Jedoch gibt es auch eine Reihe von Fremdbetreibern.

 

Herr König ergänzt, dass die SWG als Netzbetreiber keine Ladesäulen besitzen dürfen. Die Ladesäulen der SWG wurden aus diesem Grund der Stadt übertragen. Die SGW können offenbar trotzdem die LIS betreiben. Keine Einplanung in den Haushalt. Herr König fragt nach, wer in der Stadtverwaltung, d.h. welche Abteilung mit den Ladesäulen befasst ist.

 

Herr Lerm antwortet, dass dies noch intern geklärt wird. Die Zuständigkeiten sind eigentlich geregelt. Das Tiefbau- und Grünflächenamt ist der Betreiber der Ladesäulen „dann gibt’s diejenigen die sich um die Konzepterstellung gekümmert haben. Das ist jedoch eine andere Abteilung. Wir möchten eine Art Projektmanagement einrichten“. Das bestehende Konzept muss umgesetzt werden und fortgeschrieben werden.

 

Frau Wisnewski fragt, 1.) ob die Stadt mit Betreibern in Kontakt ist, um LIS an Orten zu schaffen, wo LIS fehlt, z.B. Gleis 4 Stadt. 2.) Ist es möglich Blockiergebühren abzuschaffen, damit die Autos über Nacht stehen gelassen werden können. 3.) Ob es möglich ist ein einheitliches Bezahlsystem für künftige LIS zu ermöglichen, z.B. Zahlen mit EC-Karte.

 

Herr Lerm antwortet zu 1.) es gibt noch keine Gespräche mit den Akteuren und zu 2.) dass es hier Gespräche mit den Wohnungsunternehmen geben wird, damit diese Blockiergebühr wegfällt.

Weiterhin weist Herr Lerm auf die Tesla-Schnelladesäulen hin, welche ein schnelleres Laden ermöglichen und das Thema Blockiergebühr zukünftig daher keine Rolle spiele wird.

 

Herr König merkt an, dass seit 5 Jahren sehr wenig passiert ist seit Konzepterstellung. Weiterhin weist Herr König auf die ungleichen Voraussetzungen bei den Stromtarifen hin und hofft auf den Ausbau öffentlicher LIS mit fairen Strompreisangeboten. Weiterhin fragt Herr König nach, wann mit weiteren Ergebnissen zum Fortschritt des LIS-Ausbaus zu rechnen ist.

 

Herr Lerm sichert zu, dass bis zur Jahresmitte neue Ergebnisse vorgelegt werden.

 

Herr Schick ergänzt, dass ab 1.1.2025 die Ladesäulen an die Stadt übertragen wurden. Der kaufmännische Vertrag über die Stromlieferung wurde mit den SWG geschlossen und ein technischer Vertrag mit einem Elektriker, der die Sicherheit der elektrischen Anlage kontrolliert.  Bei Ausbaumaßnahmen werden immer Ladepunkte/Ladesäulen hergestellt. Ladesäulen wurden bisher nicht installiert, weil Ausschreibungstexte fehlten. Bei Bestandsstraßen ist das Problem, dass das vorhandene Stromnetz nicht ausreichend sein kann, z.B. in der Innenstadt. Hier werden die Möglichkeiten geprüft.

 

Herr Prof. Dr. Münzenberg weist darauf hin, dass nicht vor jedem Haus und in jeder Straße Ladesäulen stehen können mit Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und Fahrradfahrer). In diesem Sinne ist die Konzentration von LIS, z.B. auf innendstadtnahe Parkplätze, welche auch das entsprechende Stromnetz gewährleisten, laut Konzept ist sinnvoller. Weiterhin hebt das Konzept die Verantwortung der Arbeitgeber hervor.

 

Herr Heil fragt nach, ob die Idee geprüft wurde, die Ladesäulen an die Parkraumgesellschaft zu übergeben.

 

Herr Lerm kann diese Frage nicht dahingehend beantworten.

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