Es liegen vier nachträgliche Beschlussvorlagen vor, deren Dringlichkeit von den Einbringern begründet wird. Diese werden als Tagesordnungspunkte (TOP) 10.10, 10.11, 10.12 und 10.13 in die Tagesordnung aufgenommen.
Anschließend wird die Gesamttagesordnung zur Abstimmung gestellt.