11.11.2025 - 12.2 Neufassung der Satzung über die Beseitigung von...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.2
- Datum:
- Di., 11.11.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Abwasserwerk Greifswald
- Zuständigkeit:
- ungeändert zugestimmt
Beratung
Eine separate Einbringung der Beschlussvorlage ist nicht gewünscht. Die Abwasserbeseitigungssatzung der UHGW von 2006 wurde aufgrund geänderter DIN-Normen und aktueller Rechtsprechung überarbeitet. Ziel war es, bestehende Regelungen beizubehalten und die Satzung klarstellend zu aktualisieren. Neu aufgenommen wurde § 10 Grundstücksbenutzung. Die Grundstückseigentümer – einschließlich Kleingärtner – sind verpflichtet, die Verlegung von Abwasserleitungen auf ihren Grundstücken zu dulden. Die CDU-Fraktion wünscht in diesem Zusammenhang eine Darstellung der öffentlich betroffenen Grundstücke, insbesondere der Kleingärtner. Frau Siekmeier erläutert, dass es keine wahllose Beanspruchung privater Grundstücke gibt: Die Leitungen werden nur verlegt, wenn keine andere öffentliche Trasse verfügbar ist. In diesem Fall greift das Duldungsrecht, eine Entschädigung erfolgt nicht und es wird alles im Ursprungszustand wiederhergestellt.
