11.11.2025 - 12.2 Neufassung der Satzung über die Beseitigung von...

Zuständigkeit:
ungeändert zugestimmt
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Beratung

Eine separate Einbringung der Beschlussvorlage ist nicht gewünscht. Die Abwasserbeseitigungssatzung der UHGW von 2006 wurde aufgrund geänderter DIN-Normen und aktueller Rechtsprechung überarbeitet. Ziel war es, bestehende Regelungen beizubehalten und die Satzung klarstellend zu aktualisieren. Neu aufgenommen wurde § 10 Grundstücksbenutzung. Die Grundstückseigentümer – einschließlich Kleingärtner – sind verpflichtet, die Verlegung von Abwasserleitungen auf ihren Grundstücken zu dulden. Die CDU-Fraktion wünscht in diesem Zusammenhang eine Darstellung der öffentlich betroffenen Grundstücke, insbesondere der Kleingärtner. Frau Siekmeier erläutert, dass es keine wahllose Beanspruchung privater Grundstücke gibt: Die Leitungen werden nur verlegt, wenn keine andere öffentliche Trasse verfügbar ist. In diesem Fall greift das Duldungsrecht, eine Entschädigung erfolgt nicht und es wird alles im Ursprungszustand wiederhergestellt.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

einstimmig

0

0

 

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