30.04.2025 - 10.2 Überplanmäßige Ausgabe zur Herstellung einer ne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Datum:
- Mi., 30.04.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 66 Tiefbau- und Grünflächenamt
- Zuständigkeit:
- ungeändert zugestimmt
Beratung
Frau Görs verlässt von 19.55 bis 19.57 Uhr den Sitzungsraum.
Herr Lubs führt aus, dass die planmäßige Sanierung der Spundwand mit 2 Mio. € im Haushalt angemeldet war. Die Rechtsaufsicht in Schwerin untersagte den Betrieb der bestehenden Spundwand. Zur Aufrechterhaltung des Schiffsverkehrs wurde durch das Tiefbau- und Grünflächenamt eine Planung in Auftrag gegeben. Diese ergab, dass eine konventionelle Spundwand-Rammung nicht ausreichen würde, sondern Austauschbohrungen stattfinden müssen, um die neue Spundwand einsetzen zu können. Dadurch entstehen Mehrkosten, weswegen um die Genehmigung der überplanmäßigen Mehrausgabe gebeten wird.
Es wird darum gebeten, die schriftlich geäußerte Bitte der ansässigen Bootsbaubetriebe zu prüfen, die nötige Infrastruktur für einen Travellift einzurichten, da man ohnehin vor Ort tätig wird.
Herr Lubs führt aus, dass sich die ansässigen Unternehmen an Verwaltung und Minister gewandt haben, der Fördermittel in Aussicht gestellt hat. Gespräche finden statt. Für die Instandsetzung einer vorhandenen aber abgängigen Befestigung ist eine Erlaubnis im Genehmigungsverfahren schnell zu erreichen, während die Genehmigung des Travellifts beim STALU eine Genehmigungsdauer von mindestens einem Jahr nach sich ziehen könnte, sodass die Verwaltung dies in zwei Abschnitte trennen will. Wichtig ist, den Verpflichtungen gegenüber Vertragspartnern nachzukommen ohne sich die Errichtung des Lifts zu verbauen.
Herr Feldt weist darauf hin, dass die Errichtung eines Travellifts nicht zur förderfähigen Infrastruktur, sondern zur Suprastruktur gehört und es sich daher um eine Privatinvestition handelt.
Herr König hätte gern schriftliche Informationen zu der Suprastruktur als Entscheidungsgrundlage, ob das eine sinnvolle Investition wäre und bittet um Erklärung, warum die Spundwand so starke Schäden aufweist, dass sie nicht mehr benutzt werden kann und ein Betriebsverbot erteilt wurde.
Herr Lubs führt aus, dass die Spundwand 55 Jahre alt ist und laut der landeseinheitlichen Abschreibungs-Tabelle eigentlich 65 Jahre halten soll. Deswegen war planmäßig eine Mittelanmeldung der Verwaltung über rund 2 Mio. € im Haushalt erfolgt, um die Spundwand erneuern zu können. Im März letzten Jahres wurde die Verwaltung durch das Ministerium aufgefordert, die Betriebsgenehmigung zu verlängern. Diese wird jeweils für 10 Jahre erteilt, der Zeitraum war im Dezember 2023 abgelaufen. Auf die schriftliche Bitte um Verlängerung der Betriebsgenehmigung forderte die zuständige Sachbearbeiterin statische Nachweise für die Hafenanlage. Bisher wurde alle 3-4 Jahre eine Bestandsanalyse durchgeführt, die vorletzte fand 2020 mit einer Unterwasseranalyse per Scan durch eine Fachfirma statt und ergab keinen Handlungsbedarf. In der 2024 wiederholten Untersuchung wurden Mängel festgestellt, worauf das Ministerium eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung für diesen Bereich von etwa 2/3 der Hafenanlage untersagte.
Herr König fragt nach der Einschätzung von Herrn Lubs, ob die Fachfirma etwas übersehen haben könnte.
Herr Lubs führt aus, dass bei der ersten Prüfung Roststellen entdeckt wurden, dieser Zustand hatte sich bei der letzten Prüfung verschlechtert. Daraufhin wurde ein Prüfstatiker mit einer Bestandsanalyse beauftragt. Er kam zu dem Ergebnis, dass der Zustand der Wand nach 55 Jahren nicht mehr als sicher bezeichnet werden kann. Um Unfällen vorzubeugen, ist der Ersatzneubau dieser Uferbefestigung im Ölhafen prioritär.
Herr Dr. Valentin fragt, ob der Zwang, der sich aus den vertraglichen Verpflichtungen ergibt, den Austausch erfordert.
Laut Herrn Lubs war die planmäßige Instandsetzung der Wand in Abhängigkeit der Bereitstellung der Haushaltsmittel vorgesehen. Außerplanmäßig ist die Betriebsgenehmigung abgelaufen, das Ministerium verlangte eine komplette statische Berechnung und entzog aufgrund der Prüfergebnisse die Betriebserlaubnis. Der Hafenbetreiber macht aufgrund des Verbots der Aktivitäten Schadenersatzansprüche geltend. Daher bleibt keine Zeit für eine planmäßige Sanierung. Um größeren Schaden von der Stadt abzuwenden, muss kurzfristig gehandelt werden. Das Ministerium hat eine Förderfähigkeit in Aussicht gestellt und prüft den durch die Verwaltung gestellten Fördermittelantrag.
Herr Dr. Valentin fragt, wie lange das Genehmigungsverfahren voraussichtlich dauern wird. Herr Lubs antwortet, wenn die heute im Ausschuss behandelte Beschlussvorlage am 19.05. in der Bürgerschaft beschlossen wird, wäre die Finanzierung unabhängig von der Bereitstellung der Fördermittel gesichert und es könne sofort ausgeschrieben werden.
Herr Ziola fasst zusammen: die defekte Spundwand muss instandgesetzt werden.
Herr Lubs ergänzt, dass weltweit agierende Firmen im maritimen Sektor des Hafens ansässig sind, die mehr Werbung für die Stadt machen können als die Stadt selbst. Diese Unternehmen sind an einer intakten Uferbefestigung interessiert und sollten nicht verärgert werden.
Frau Horn beteiligt sich als Betroffene nicht an der Abstimmung verlässt um 20.12 die Sitzung.