25.06.2025 - 11.2 Grundstücksverkäufe wieder ermöglichen

Zuständigkeit:
nicht abstimmungsfähig
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Beratung

Herr Winkler verlässt den Sitzungsraum von 19:37 bis 19:39 Uhr.

 

Herr Richter bemängelt, dass in dem Antrag die finanziellen Auswirkungen nicht beschrieben werden. Herr Berg erklärt, der Beschluss an sich hat keine direkten finanziellen Auswirkungen.

 

Frau Wisnewski bemängelt, dass es den Handlungsspielraum der UHGW verringert, wenn wir Grundstücke abgeben. Die Universität und Kirchen sowie erfolgreiche Städte wie Wien und Hamburg behalten ihre Grundstücke und halten sich so für Generationen Gestaltungs- und Handlungsspielräume frei. Erbbaupacht wäre nach Möglichkeit erstmal zu bevorzugen.

Laut Herrn Berg besitzt die Bürgerschaft weiterhin die Hoheit über Verkaufsentscheidungen, es soll lediglich das Verfahren vereinfacht werden. Es soll das Momentum genutzt werden, wenn es Interessenten gibt, die in die Stadt investieren wollen. Angesichts Wirtschaftskrise und Bevölkerungsrückgang sollten wir unsere Chancen nutzen.

 

Herr Prof. Dr. Hardtke meint, der Planungshorizont wäre kürzer als 100 Jahre, eher 20 Jahre. Mit jedem verkauften Grundstück haben wir Gewerbeansiedlung oder schaffen Wohnraum und Steuereinnahmen.

 

Herr Feldt berichtet aus der täglichen Arbeit: Erbpacht wird oft angenommen, aber es gibt auch Fälle, in denen gekauft werden muss. Die Außendarstellung ist wichtig, auf Immobilienportalen wie dem Investguide MV werden Grundstücke bevorzugt, bei denen von vorneherein die Option für Kauf besteht. Wir befinden uns im Wettbewerb mit ähnlich großen Städten. Kleinere Gemeinden, z.B. Jarmen, sind oft schneller und flexibler. Vor allem große Investoren bestehen in der Regel auf Kauf.

 

Frau Hübner findet, dass nichts krisenfester ist als ein Grundstück zu besitzen und uns deswegen Erbbaupachtverträge verloren gehen, wenn die Investoren sich auch für einen Kauf entscheiden können. Herr Berg erklärt erneut, dass andere Verfahren nicht abgegrenzt werden sollen, der Verkauf soll lediglich vereinfacht werden.

 

Frau Wolter begrüßt es, eine weitere Option zur Verfügung zu haben, da die Investoren Gewerbesteuer bezahlen.

 

Laut Herrn Feldt gab es in letzter Zeit vor allem Anfragen für extrem große Gewerbeflächen, die für unsere Stadt volkswirtschaftlich gar keinen Sinn machen. Für diese werden Investoren auf andere, größere Standorte, wie das Pommerndreieck, verwiesen.

 

Herr Richter gibt zu bedenken, dass manche Firmen, wie in Barth geschehen, Grundstücke nur für eine Beleihung kaufen und dann nicht bebauen. Dieses Grundstück ist durch die Beleihung jetzt praktisch unverkäuflich und die Stadt kann es nicht entwickeln. Die UHGW sollte also genau prüfen, an wen wir Grundstücke verkaufen und nur bei einem gutem und vor allem glaubwürdigem Konzept zustimmen. Es sollte vertraglich eng gestaltet werden, wie das Grundstück bebaut werden soll, dann spricht auch nichts gegen einen Verkauf.

 

Herr Dr. Dr. Valentin betont, die Beschlussvorlage fordert die Flexibilisierung in der Vergabestruktur, die Vergabepraxis ist davon nicht eingeschränkt. Herr Prof. Dr. Hardtke stimmt dem zu.

 

Herr Ziola fragt nach der expliziten Bedeutung von Punkt 5 und 6 der Beschlussvorlage. Frau Wisnewski erklärt, dass die Grundstücke rausgenommen wurden um soziale Segregation zu vermieden, da die umliegenden Wohngebiete bereits hochpreisig sind. Laut Herrn Berg soll die Vergabe vereinfacht werden, weil das Grundstück in der Loitzer Straße seit 5 Jahren nicht verkauft werden konnte, es muss attraktiver werden.

 

Die Geschäftsführerin der WVG erklärt, dass bei Festlegung von B-Plan 13 eine völlig andere Förderlandschaft bestand. Die Bindung wurde letztes Jahr von 20-jährig auf 40-jährig geändert. Mieter müssen also nur einmal ihre Bedürftigkeit nachweisen und dürfen dann 40 Jahre lang mit Mietpreisbindung dort in der Sozialwohnung wohnen. Das ist sehr unwirtschaftlich und schreckt Investoren ab.

Sozialer Wohnungsbau heißt, es soll zu einem geringen Standard für einen vernünftigen niedrigen Preis gebaut werden. Die Wohnungsförderprogramme wurden außerdem in den letzten Jahren immer komplizierter und unwirtschaftlicher.

 

Frau Groth erklärt, dass die Grimmer Straße mehrmals für mehrere Wochen ausgeschrieben wurde, aber kein Investor interessiert war. Das Grundstück ist auch zu klein, um dort sozialen Wohnungsbau zu realisieren.

 

Frau Wisnewski kritisiert, dass das Grundstück höchstbietend vergeben werden soll, da der Kaltmietpreis dann wahrscheinlich zu hoch ausfällt, vielleicht bei 14€/m².

Die Geschäftsführerin der WVG merkt an, die Kreditzinsen schlagen sich auf den Vermietungspreis nieder.

Laut Frau Groth ist die Kontrolle des Mietpreises schwierig. Man kann vielleicht eine Vertragsstrafe einfordern, aber der Mietpreis ist dann trotzdem zu hoch. Bei Verkauf statt Erbbaurecht sind wir als Stadt auf den guten Willen des Investors angewiesen.

 

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Ergebnis:

 

nicht abstimmungsfähig

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