02.03.2026 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungs...

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Beratung

Die Präsidentin der Bürgerschaft

. eröffnet die öffentliche Sitzung.

. stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

. gibt einige Hinweise zum Livestream, zur Speicherung der Aufnahme, zur Möglichkeit des Widerspruchs der eigenen Aufnahme, zur Löschung sowie zum Verbot der Replizierung.

Einen Widerspruch gegen die eigene Aufnahme gibt es auf Nachfrage nicht.

. informiert über die anwesenden Medienvertretenden.

. ehrt aufgrund der Niederlegung ihres Mandats das jahrzehntelange Engagement von Frau Birgit Socher. Sie sei seit Gründung der Bürgerschaft 1990 u. a. als 1. Vizepräsidentin, Präsidentin der Bürgerschaft, Fraktionsvorsitzende und Alterspräsidentin tätig gewesen.

. wünscht ihr weiterhin alles Gute.

 

Frau Socher

. sagt, dass ihr die Mandatsniederlegung nicht leichtgefallen sei, ihr aber die guten Nachwuchskräfte die Entscheidung vereinfacht hätten.

. bedankt sich bei der Verwaltung und insbesondere der Kanzlei der Bürgerschaft für die jahrelange gute Zusammenarbeit.

 

Frau Dr. Schwenke

. bedankt sich bei Frau Socher für ihr Engagement, welches in der Kommunalpolitik Spuren hinterlasse.

. würdigt ihr parteiübergreifend ausgleichendes und stets respektvolles Verhalten und ihr fortwährendes Wirken im Sinne der Bevölkerung.

 

Frau Prof. Dr. Tolani

. weist darauf hin, dass Herr Dr. Meyer nun die Alterspräsidentschaft von Frau Socher übernehme und das einzige Mitglied sei, welches seit der Konstituierung der Bürgerschaft im Jahr 1990 noch in der Bürgerschaft vertreten sei.

. begrüßt das neue Mitglied der Bürgerschaft, Frau Sophie Tieding und verpflichtet sie auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß § 28 Abs. 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V). Frau Tieding rücke für Frau Socher in die Bürgerschaft nach.

 

Frau Huhn, Frau Horn, Frau Dr. Wölk, Herr Dr. Valentin, Herr Moscinski, Frau Schmidt und Frau Hübner nehmen an der Sitzung der Bürgerschaft teil.